Auch Hoteliers und Gastronomen sind von dem Hochwasser in Bayern betroffen. Angesichts der schweren Schäden hat das bayerische Kabinett gestern Sitzung ein Soforthilfe-Paket beschlossen. Dieses soll eine Summe von „100 Millionen plus x“ umfassen. Das Geld soll bereits an die Bezirksregierungen überwiesen worden sein.
Die wichtigsten Eckpunkte des Soforthilfe-Pakets des bayerischen Kabinetts:
Privathaushalte können für Hausrat bis zu 5.000 Euro erhalten, bei Ölschäden bis zu 10.000 Euro. Bei "Versicherbarkeit" gibt es einen Abschlag von 50 Prozent. Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Für Unternehmen und Angehörige freier Berufe wird eine Soforthilfe von bis zu 200.000 Euro gewährt. Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.
In der Landwirtschaft werden Hilfen bis zu maximal 50.000 Euro gewährt. Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro kann ein Ausgleich von bis 50 Prozent des Gesamtschadens erfolgen, sofern der Schaden nicht versicherbar ist. Bei versicherbaren Schäden ist der Ausgleich auf 25 Prozent begrenzt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Allen Bürgern, Gewerbebetrieben, selbständig Tätigen sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die durch die Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind, stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 Prozent; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet).
Zudem stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung.
Flutschäden – Was gilt es zu beachten?
Der DEHOGA Bayern hofft auf „unbürokratische und schnelle finanzielle Hilfe“ für alle Flutopfer und hält Tipps parat: Damit Gelder fließen könnten, sei meist eine lückenlose Dokumentation erforderlich. Daher rät der Verband: „Machen Sie Fotos. Dokumentieren Sie entstandene Schäden möglichst umfangreich und lückenlos.“
Empfohlen werden:
- Fotos der gesamten Überschwemmung auf dem betroffenen Grundstück
- Übersichtsaufnahmen aller betroffenen Räume
- Aufnahmen von den Stellen, an denen das Wasser eingedrungen ist (z.B. an den Kellerfenster).
Informationen und Tipps erhalten Unternehmer aktuellen Merkblättern und Checklisten des Verbandes: www.dehoga-bayern.de/flut