Der bayerische Landtag will sich für eine Erhöhung der Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung auf 530 Euro einsetzen. Das hat der Landtag auf Antrag der CSU und Freien Wähler nun beschlossen. Bislang liegt die Grenze bei 450 Euro.
Laut Mitteilung des Dehoga Bayern sei dies ein Etappenerfolg für den Verband. Schließlich sei damit eine langjährige Forderung des Gastgewerbes erfüllt worden. Dehoga Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert: „Es ist eine langjährige Forderung unseres Verbandes, die 450-Euro-Grenze an die Lohnentwicklung anzupassen bzw. gar zu dynamisieren. Durch die statische Verdienstgrenze, die über viele Jahre hinweg nicht erhöht wurde, wurde der Minijob schleichend entwertet. Das darf nicht sein. Der Wert für die Verdienstgrenze sollte idealerweise dynamisch an die Lohnentwicklung gekoppelt werden.“
Die 450-Euro-Verdienstgrenze, bis zu der Minijobber mit einer Pauschalabgabe von 30 Prozent beschäftigt werden dürfen, ist seit Anfang 2013 unverändert. Die regelmäßigen Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns führen laut Verband jedoch dazu, dass Mitarbeiter in ihrem Minijob weniger Stunden arbeiten dürfen – und damit real, also unter Berücksichtigung der Verbraucherpreissteigerung, auch weniger Geld in der Tasche hätten.
Der oft angeführte Vorwurf, Minijobs würden „regulärer“ Arbeitsplätze ersetzen, stimme laut Dehoga in Hotellerie und Gastronomie nicht: Zwar wachse die Zahl die Minijobber, die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Branche steige jedoch stärker – in den letzten zehn Jahren um rund 300.000.
Geppert: „Minijobs sind nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung für den Arbeitsmarkt. Wenn ein Unternehmer Mitarbeiter benötigt, die am Wochenende im Biergarten arbeiten, freitag- und samstagabends im Club jobben oder im Messegeschäft das Catering übernehmen, hat er nicht die Alternative, dauerhaft eine Vollzeit- oder Halbtagskraft einzustellen. In der Verkehrs-, Freizeit- oder Eventgastronomie muss sehr flexibel auf Stoßzeiten reagiert werden.“