Das belgische Bundesparlament hat am gestrigen Abend einstimmig ein neues Gesetz verabschiedet, das die Verwendung sogenannter Bestpreis- oder Paritätsklauseln in Verträgen zwischen Online-Buchungsportalen und Beherbergungsbetrieben verbietet. Damit folgt Belgien dem Weg Frankreichs, Österreichs und Italiens, während in Deutschland solche Klauseln durch Entscheidungen des Bundeskartellamtes verboten worden sind.
Mit der gestrigen Entscheidung ist nun über die Hälfte des europäischen Tourismusmarktes (bezogen auf die Übernachtungszahlen) frei von solchen wettbewerbsbeschränkenden Vertragsklauseln und die Hoteliers können dort die Bedingungen für den Vertrieb ihrer eigenen Produkte frei gestalten.
Die von den Online-Buchungsportalen angewandten Paritätsklauseln verbieten es Hotels, auf der eigenen Webseite andere Raten und Bedingungen anzubieten als bei der Online-Plattform. Da in Europa zwei Plattformen mit einem gemeinsamen Anteil von mehr als 82% den Online-Hotelbuchungsmarkt dominieren, reduziert die aktuelle belgische Entscheidung zumindest teilweise den Druck der Plattformen auf die Hotelpartner in Europa und lässt Raum für fairen Wettbewerb zum Nutzen der Verbraucher und der Beherbergungsunternehmen.
„Die Kontrolle über das eigene Produkt und die Konditionen muss bei den Hotels bleiben. Obwohl dieses Prinzip eine Selbstverständlichkeit sein sollte, verlieren immer mehr Hoteliers aufgrund der zunehmenden Marktmacht ihrer Online-Vertriebspartner die Kontrolle über ihr eigenes Produkt“, so Markus Luthe, Vorsitzender der HOTREC Distribution Task Force. „Da der Großteil des europäischen Tourismusmarktes mittlerweile frei jedweder Paritätsklauseln ist, hoffen wir, dass auch der Rest Europas dem Beispiel Österreichs, Belgiens, Deutschlands, Frankreichs oder Italiens folgen wird und die gleichen fairen Wettbewerbsbedingungen für alle Hotels in Europa gelten werden“, kommentiert Christian de Barrin, CEO von HOTREC.