Brandenburg erwägt die landesweite Einführung der sogenannten 2G-Regelung (Geimpfte und Genesene) für den Zugang zu bestimmten Innenräumen. Das geht aus dem Kabinettsentwurf für die dritte Sars-CoV-2-Umgangsverordnung hervor, der der dpa vorliegt. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet, darunter die «B.Z.», der «Tagespiegel», die Märkische Allgemeine» und der RBB.
Wie aus dem Entwurf hervorgeht, soll es mit diesem Modell Veranstaltern und Einrichtungen ermöglicht werden, ausschließlich Geimpften oder Genesenen und Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr Zutritt zu gewähren. Dafür entfielen einzelne Vorgaben zum Infektionsschutz. Betreiber und Veranstalter, die die 2G-Regelung anwenden wollen, müssen dies an die Gesundheitsämter melden.
Die Koalitionsfraktionen hatten bereits in der vergangenen Woche für die Option von Lockerungen für Geimpfte und Genesene beispielsweise für Gaststätten oder Kinos durch das 2G-Modell geworben.
Die Brandenburger Landesregierung will in der kommenden Woche über die neue Corona-Verordnung entscheiden. Die Länder sollen künftig weitgehend vor Ort festlegen können, ab wann strengere Regeln im Alltag nötig werden. Der wesentliche Maßstab für Maßnahmen soll vor allem die Zahl aufgenommener Corona-Patienten in den Kliniken je 100 000 Einwohner in sieben Tagen sein.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jan Redmann hatte vorgeschlagen, die Regelung von Berlin für Clubs auf Brandenburg zu übertragen. In Berlin hatte das Verwaltungsgericht ein generelles Verbot gewerblicher Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen gekippt. Der Senat erlaubte Clubs und Diskotheken, für Geimpfte und Genesene wieder zu öffnen.
Nach Ansicht von Grünen-Fraktionschefin Petra Budke könnte es für die ganze Kultur- und Veranstaltungsbranche möglicherweise sinnvoll sein, zu einer 2G-Regelung für Geimpfte und Genesene zu kommen, weil dann viele Beschränkungen für Besucherinnen und Besucher wegfielen. (dpa)