Fast 100 Jahre ist es her, als im Deutschen Reich das Branntweinmonopol entstand. Neben der Vermeidung gesundheitlicher Gefahren für die Bevölkerung wurde so vor allem eines möglich: die Erhebung der Branntweinsteuer. Nun hat der Finanzausschuss des Bundestages einen Gesetzesentwurf der Regierung zur Abschaffung des Monopols gebilligt. Demnach sollen die letzten Vorschriften zum Jahresende 2017 aufgehoben werden. Die Steuer bleibt jedoch bestehen, wenn auch unter neuem Namen: Aus Branntweinsteuer wird nun Alkoholsteuer.