Die Beherbergungsverbote der Bundesländer wurden von den meisten Gerichten wieder gekippt. Medienberichten zufolge will die Bundesregierung mit dem "Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" nun jedoch eine gesetzliche Grundlage für künftige Beherbergungsverbote schaffen. Die erste Lesung des Entwurfs (PDF) im Bundestag ist für Freitag geplant.
Im Gegensatz zu den vorherigen Entwürfen soll darin nun auch die Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten geregelt werden. Weitere Punkte sind unter anderem die Untersagung oder Beschränkung des Betriebs gastronomischer Einrichtungen sowie Reisebeschränkungen. Hintergrund ist laut Entwurf die Notwendigkeit einer Reduzierung von physischen Kontakten.
Eine Beschränkung von Übernachtungsangeboten sei zudem geeignet zur Reduzierung der Mobilität in der Bundesrepublik und damit zur Sicherstellung der Verfolgbarkeit von Infektionsketten sowie allgemein zur Minimierung der Sozialkontakte und damit zu einer Verlangsamung der Ausbreitung des Virus beizutragen.
Die damit verbundenen Belastungen für Reisende und für Anbieter von Übernachtungsangeboten könnten durch eine zeitliche Befristung reduziert werden. Notwendige Übernachtungen, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke, könnten in Abwägung der betroffenen Schutzgüter ausgenommen sein. Berufliche Zwecke könnten etwa auch für Personen vorliegen, die zum Zweck einer mindestens dreiwöchigen Arbeitsaufnahme in das Bundesgebiet einreisen, um einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.