Bundesrat billigt Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung

| Politik Politik

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist endgültig beschlossene Sache, nachdem es letzte Freitag auch der Bundesrat gebilligt hat. Das Gesetz war nicht zustimmungspflichtig, bis zuletzt war allerdings nicht sicher, ob der Bundesrat in Sachen „Migrationspaket“, zu dem auch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gehörte, möglicherweise den Vermittlungsausschuss anruft. Dies geschah nicht, damit dürfen künftig auch beruflich gebildete Drittstaatler mit Arbeitsvertrag einwandern – nicht nur in Engpassberufen. Es ist nach den vorliegenden Informationen davon auszugehen, dass das Gesetz in den wesentlichen Teilen am 1. Januar 2020 in Kraft tritt.

Bisher konnten nur Akademiker aus dem Ausland jenseits der EU hierzulande vor Ort direkt einen Arbeitsplatz suchen. Künftig sollen auch Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung für bis zu sechs Monate dafür eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn sie über eine anerkannte Qualifikation, ausreichende Deutschkenntnisse und einen gesicherten Lebensunterhalt verfügen. Während dieser Zeit kann auch eine Probearbeit etwa in Form eines Praktikums mit bis zu zehn Wochenstunden ausgeübt werden. Darüber hinaus schafft das Einwanderungsgesetz die Option für unter 25-Jährige, bereits zur Suche eines Ausbildungsplatzes nach Deutschland zu kommen. 

Für eine gezielte Steigerung der Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten will die Bundesregierung die Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes durch weitere Verbesserungen der Verwaltungsverfahren flankieren. Dies sind insbesondere Visumverfahren, gezielte Werbemaßnahmen gemeinsam mit der Wirtschaft, Beschleunigungen bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und eine verstärkte Sprachförderung insbesondere im Ausland.

„Wir wollen keine Einwanderung in die Sozialsysteme, sondern in den Arbeitsplatz. Das ist unser Ziel. Zudem können wir über diesen Weg die illegale Migration etwas zurückdrängen“, erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in Berlin. Deshalb wird der Grundsatz der Trennung von Asyl- und Erwerbsmigration beibehalten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Es geht um geruchs- und geschmacksneutrale Chemikalien, die heimlich in Drinks gegeben werden – um dann schwere Straftaten zu begehen. Soll das künftig strenger geahndet werden?

Ziemlich genau vier Wochen haben die Koalitionsverhandlungen von Union und SPD gedauert. Nun steht fest: Es wird etwas mit der nächsten schwarz-roten Regierung. Druck kam auch von außen. Von Steuern bis Corona: Zentrale Punkte im Koalitionsvertrag.

Die im Koalitionsvertrag verabredeten Vorhaben sollen nur kommen, wenn ausreichend Geld dafür da ist. Doch an den geplanten Erleichterungen für die Wirtschaft soll nicht gerüttelt werden.

Die deutsche Wirtschaft wird die Neuigkeit freuen. Ein von deutschen Unternehmen viel beklagtes Gesetz soll wegfallen. Zur Entlastung der Wirtschaft wollen Union und SPD das deutsche Lieferkettengesetz abschaffen.

Seit 2020 müssen Einzelhändler und Gastronomen ihren Kunden bei jedem Kauf einen Kassenbon aushändigen. Damit soll nach dem Willen der schwarz-roten Koalition bald Schluss sein. Dafür soll ab einem bestimmten Umsatz eine Registrierkassenpflicht gelten.

Die wohl zukünftige Regierung aus CDU, CSU und SPD hat sich auf die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie verständigt. Der Koalitionsvertrag, der am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde, sieht vor, dass die Umsatzsteuer auf Essen in Restaurants ab dem 1.1.2026 dauerhaft auf sieben Prozent sinken soll.

Die künftige schwarz-rote Koalition will flexiblere Arbeitszeiten. Das begründet sie mit einer besseren Vereinbarkeit von Job und Familie. Der DEHOGA fordert seit Jahren die Umstellung auf die Wochenarbeitszeit.

Union und SPD peilen für nächstes Jahr einen Mindestlohn von 15 Euro in der Stunde an. Die Entscheidung darüber bleibt jedoch bei der zuständigen Kommission von Experten, Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dies geht aus dem vereinbarten Koalitionsvertrag der künftigen Regierungspartner hervor.

Die mögliche neue Regierungskoalition aus Union und SPD will den Zahlungsverkehr in Deutschland reformieren – und zwar deutlich: Künftig sollen alle Gewerbetreibenden verpflichtet werden, neben Bargeld auch mindestens eine elektronische Bezahlmöglichkeit anzubieten.

Der neu ausgehandelte Tarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe sorgt in Schleswig-Holstein für Widerstand. Zahlreiche Betriebe haben sich mit einem Brandbrief an das Wirtschaftsministerium gewandt und fordern die Aufhebung der Allgemeinverbindlichkeit.