Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist endgültig beschlossene Sache, nachdem es letzte Freitag auch der Bundesrat gebilligt hat. Das Gesetz war nicht zustimmungspflichtig, bis zuletzt war allerdings nicht sicher, ob der Bundesrat in Sachen „Migrationspaket“, zu dem auch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gehörte, möglicherweise den Vermittlungsausschuss anruft. Dies geschah nicht, damit dürfen künftig auch beruflich gebildete Drittstaatler mit Arbeitsvertrag einwandern – nicht nur in Engpassberufen. Es ist nach den vorliegenden Informationen davon auszugehen, dass das Gesetz in den wesentlichen Teilen am 1. Januar 2020 in Kraft tritt.
Bisher konnten nur Akademiker aus dem Ausland jenseits der EU hierzulande vor Ort direkt einen Arbeitsplatz suchen. Künftig sollen auch Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung für bis zu sechs Monate dafür eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn sie über eine anerkannte Qualifikation, ausreichende Deutschkenntnisse und einen gesicherten Lebensunterhalt verfügen. Während dieser Zeit kann auch eine Probearbeit etwa in Form eines Praktikums mit bis zu zehn Wochenstunden ausgeübt werden. Darüber hinaus schafft das Einwanderungsgesetz die Option für unter 25-Jährige, bereits zur Suche eines Ausbildungsplatzes nach Deutschland zu kommen.
Für eine gezielte Steigerung der Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten will die Bundesregierung die Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes durch weitere Verbesserungen der Verwaltungsverfahren flankieren. Dies sind insbesondere Visumverfahren, gezielte Werbemaßnahmen gemeinsam mit der Wirtschaft, Beschleunigungen bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und eine verstärkte Sprachförderung insbesondere im Ausland.
„Wir wollen keine Einwanderung in die Sozialsysteme, sondern in den Arbeitsplatz. Das ist unser Ziel. Zudem können wir über diesen Weg die illegale Migration etwas zurückdrängen“, erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in Berlin. Deshalb wird der Grundsatz der Trennung von Asyl- und Erwerbsmigration beibehalten.