Bundesrechnungshof: Ausnahmen bei Mehrwertsteuer konsequent streichen

| Politik Politik

Anfang Oktober billigte der Bundesrat die Verlängerung der Reduzierung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie bis Ende 2023. Ausgenommen davon sind weiterhin Getränke. Doch auch bei diesem Punkt gibt es Politiker, die eine Reduzierung unterstützen (Tageskarte berichtete).

Ganz anders sieht das allerdings der Bundesrechnungshof. Dieser sieht dringenden Reformbedarf und empfiehlt, den «Katalog der Steuerermäßigungen grundlegend zu überarbeiten». Weitere Steuervergünstigungen sollten vermieden und bestehende Vergünstigungen konsequent gestrichen werden, schreiben die Prüfer in einem Brief an die Mitglieder des Finanzausschusses im Bundestag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über den zuvor «Business Insider» und «Bild» berichtet hatten.

Konkret geht es darum, dass einige Waren und Dienstleistungen vom vollen Steuersatz ausgenommen sind, statt den normalen 19 Prozent fallen 7 Prozent Umsatzsteuer an. Das führt mitunter zu schwer nachvollziehbaren Regelungen. So sind zum Beispiel für einen heißen Kaffee mit einem Schuss Milch 19 Prozent Umsatzsteuer zu entrichten. Beträgt der Milchanteil aber mindestens 75 Prozent, liegt die Umsatzsteuer bei 7 Prozent. Ausgenommen ist ein Kaffee mit pflanzlichen Milchersatzprodukten wie Sojamilch - hier sind wieder 19 Prozent fällig.

«Die jährliche steuerliche Begünstigung durch den ermäßigten Umsatzsteuersatz beträgt fast 35 Milliarden Euro», heißt es in dem Bericht. Der Ermäßigungskatalog führe außerdem zu Abgrenzungsschwierigkeiten, schreiben die Prüfer, zum Beispiel wenn festgelegt werden muss, «ab wann das Schwimmbad (ermäßigter Steuersatz) zum Spaßbad (allgemeiner Steuersatz) wird».

Bereits im Jahr 2010 habe der Bundesrechnungshof auf den dringenden Reformbedarf beim ermäßigten Umsatzsteuersatz hingewiesen, hieß es in dem Schreiben vom Dienstag. «Statt einer durchgreifenden Reform ist der Katalog der Steuerermäßigungen erweitert worden.» (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.

Wer über Online-Plattformen als Essenslieferant, Taxifahrer oder Hausangestellter arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht. Auch die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten.

Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten stimmen an diesem Freitag voraussichtlich über bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte von Online-Plattformen wie Liefer- und Fahrdiensten ab. Die Betroffenen sollen unter anderem besser gegen Scheinselbstständigkeit geschützt werden. 

Bundesagrarminister Cem Özdemir dringt seit Wochen auf konkrete Schritte zu einer dauerhaft gesicherten Finanzierung für den Umbau der Tierhaltung. Jetzt nehmen Özdemirs Pläne für einen „Tierwohlcent“  konkrete Formen an: Ein Eckpunktepapier ist an die Ampelfraktionen verschickt worden.