Bundesrechnungshof: Ausnahmen bei Mehrwertsteuer konsequent streichen

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Anfang Oktober billigte der Bundesrat die Verlängerung der Reduzierung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie bis Ende 2023. Ausgenommen davon sind weiterhin Getränke. Doch auch bei diesem Punkt gibt es Politiker, die eine Reduzierung unterstützen (Tageskarte berichtete).

Ganz anders sieht das allerdings der Bundesrechnungshof. Dieser sieht dringenden Reformbedarf und empfiehlt, den «Katalog der Steuerermäßigungen grundlegend zu überarbeiten». Weitere Steuervergünstigungen sollten vermieden und bestehende Vergünstigungen konsequent gestrichen werden, schreiben die Prüfer in einem Brief an die Mitglieder des Finanzausschusses im Bundestag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über den zuvor «Business Insider» und «Bild» berichtet hatten.

Konkret geht es darum, dass einige Waren und Dienstleistungen vom vollen Steuersatz ausgenommen sind, statt den normalen 19 Prozent fallen 7 Prozent Umsatzsteuer an. Das führt mitunter zu schwer nachvollziehbaren Regelungen. So sind zum Beispiel für einen heißen Kaffee mit einem Schuss Milch 19 Prozent Umsatzsteuer zu entrichten. Beträgt der Milchanteil aber mindestens 75 Prozent, liegt die Umsatzsteuer bei 7 Prozent. Ausgenommen ist ein Kaffee mit pflanzlichen Milchersatzprodukten wie Sojamilch - hier sind wieder 19 Prozent fällig.

«Die jährliche steuerliche Begünstigung durch den ermäßigten Umsatzsteuersatz beträgt fast 35 Milliarden Euro», heißt es in dem Bericht. Der Ermäßigungskatalog führe außerdem zu Abgrenzungsschwierigkeiten, schreiben die Prüfer, zum Beispiel wenn festgelegt werden muss, «ab wann das Schwimmbad (ermäßigter Steuersatz) zum Spaßbad (allgemeiner Steuersatz) wird».

Bereits im Jahr 2010 habe der Bundesrechnungshof auf den dringenden Reformbedarf beim ermäßigten Umsatzsteuersatz hingewiesen, hieß es in dem Schreiben vom Dienstag. «Statt einer durchgreifenden Reform ist der Katalog der Steuerermäßigungen erweitert worden.» (Mit Material der dpa)


 

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