Bundesregierung bringt Soforthilfe für Gaskunden auf den Weg

| Politik Politik

Die Bundesregierung bringt eine milliardenschwere Soforthilfe für Gaskunden auf den Weg. Gas- und Wärme-Kundinnen und Kunden sollen von ihren Abschlagszahlungen für den Monat Dezember freigestellt werden. Dazu hat das Wirtschaftsministerium die Ressortabstimmung eingeleitet, wie die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Regierungskreisen erfuhr. Damit sollen in einem ersten Schritt die Vorschläge der von der Regierung eingesetzten Expertenkommission Gas umgesetzt werden.

Die «Soforthilfe» solle einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 schaffen und die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr überbrücken. Mieterinnen und Mieter sowie Mitglieder von Wohneigentumsgemeinschaften sollen die Entlastung im Rahmen ihrer jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten und eine entsprechende Information über die geschätzte Höhe ihrer Entlastung.

Insgesamt werden die Entlastungen im höheren einstelligen Milliardenbereich liegen, wie es aus den Regierungskreisen hieß. Die Finanzierung erfolge aus dem neuausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Mit diesem «Abwehrschirm» in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro will die Bundesregierung für Verbraucher und Unternehmen die Folgen der hohen Energiepreise abfedern.

Dafür seien Ausgaben in Höhe von voraussichtlich 12 Milliarden Euro nötig, heißt es im entsprechenden Gesetzesentwurf, der der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt. In den Genuss der Entlastung sollen Haushalts- und Gewerbekunden kommen, die nicht mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen. Die Versorger sollen vom Bund das Geld zügig überwiesen bekommen, damit sie trotz des Verzichts auf die Dezember-Rechnungen flüssig bleiben.

Ein Gesetzentwurf zur Soforthilfe soll am 2. November im Kabinett beschlossen werden. Auch wenn die Großhandelspreise zuletzt zurückgegangen sind, bleibe die weitere Entwicklung unsicher, hieß es.

Konkret sollen sogenannte Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden grundsätzlich von der Dezember-Abschlagszahlung freigestellt werden, wie es in einem Papier heißt. Es gehe um eine einmalige Entlastung für das Jahr 2022 in Höhe der Abschlagszahlung für den Monat Dezember 2022.

Die Entlastung entspreche bei Erdgas dem Produkt aus einem Zwölftel eines Jahresverbrauchs und dem für Dezember 2022 vereinbarten Preis, ergänzt um eine anteilige Entlastung bei den anderen Preiselementen.

Das Abstellen auf die für Dezember 2022 vereinbarten Preise solle gewährleisten, dass die teilweise sehr unterschiedlichen und teils erheblichen Preisanstiege zum Ende des Jahres 2022 zugunsten der Letztverbraucher berücksichtigt werden.

Das ist aus Umsetzungsgründen ein Unterschied zu den Vorschlägen der Expertenkommission: Diese sah eine Einmalzahlung vor auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde.

Bei Fernwärme soll nach dem Papier der Bundesregierung die Entlastung dem Betrag der September-Rechnung zuzüglich einem pauschalen Anpassungsfaktor entsprechen, der die Preissteigerungen im Zeitraum bis Dezember abbilden soll.

Für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter soll es eine eigene Regelung über die Weitergabe der Entlastungen geben. Viele Vermieter hätten die monatliche Vorauszahlung noch nicht an die gestiegenen Gas- und Energiepreise angepasst.

Viele Mietende zahlten daher derzeit weiterhin vergleichsweise moderate Abschläge, basierend auf den Preisen und Verbräuchen des Vorjahres. Bei diesen Mieterinnen und Mietern kämen die höheren Preise im Rahmen der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 an, die 2023 erstellt werde. Die für Dezember geplante Entlastung solle daher mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung von den Vermietenden an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden. (mit dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.

Wer über Online-Plattformen als Essenslieferant, Taxifahrer oder Hausangestellter arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht. Auch die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten.

Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten stimmen an diesem Freitag voraussichtlich über bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte von Online-Plattformen wie Liefer- und Fahrdiensten ab. Die Betroffenen sollen unter anderem besser gegen Scheinselbstständigkeit geschützt werden. 

Bundesagrarminister Cem Özdemir dringt seit Wochen auf konkrete Schritte zu einer dauerhaft gesicherten Finanzierung für den Umbau der Tierhaltung. Jetzt nehmen Özdemirs Pläne für einen „Tierwohlcent“  konkrete Formen an: Ein Eckpunktepapier ist an die Ampelfraktionen verschickt worden.