Bundestag und Bundesrat billigen Energiepreisbremsen – DEHOGA: Benachteiligung großer Kunden inakzeptabel

| Politik Politik

Nach dem Bundestag am Vortag hat am Freitag auch der Bundesrat die Energiepreisbremsen gebilligt. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte in der Länderkammer, Preissteigerungen hätten das Potenzial für eine soziale Krise - der Deckel gebe Bürgern nun Vertrauen, in der Zukunft ihre Rechnung bezahlen zu können. Der Staat stehe an der Seite der Bürgerinnen und Bürger. Am Donnerstag hatte der Bundestag die Energiepreisbremsen beschlossen.

Mit den Preisbremsen für Strom und Gas sollen die Folgen der stark gestiegenen Preise für Verbraucher und Unternehmen abgefedert werden. Für private Haushalte sowie kleine und mittlere Firmen sollen die Bremsen ab März gelten, für Januar und Februar ist eine rückwirkende Entlastung geplant.

Für Haushalte und Kleine- und Mittlere Unternehmen (KMU) gilt: 80 Prozent des Gas-Vorjahresverbrauchs werden auf zwölf Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Für Mengen darüber hinaus muss als Sparanreiz der der normale Marktpreis gezahlt werden. Beim Strom liegt der Deckel bei 40 Cent. Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde – zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Verbrauchs. Oberhalb des jeweils rabattierten Kontingents fallen die üblichen Strompreise an. Energiesparen lohnt sich also weiterhin. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge soll spätestens im März 2023 erfolgen sowie rückwirkend auch für Januar und Februar.

Der DEHOGA Bundesverband begrüßt die Beschlüsse, da diese doch der großen Mehrzahl der Unternehmen helfen würden.

Inakzeptabel sei jedoch die Benachteiligung von RLM-Kunden mit mehr als 1,5 Mio. Kilowattstunden Gasverbrauch und mehr als 100 000 Kilowattstunden Stromverbrauch. Bei diesen werde nach aktuellem Stand weiterhin das Referenzjahr 2021 zugrunde gelegt. Dies stellt eine sachwidrige Benachteiligung dar. Obwohl der DEHOGA unmittelbar nach Bekanntwerden des Antrags am Mittwoch darauf hingewiesen haben, konnte eine Korrektur hier nicht mehr vorgenommen werden. In den Gesprächen mit dem Wirtschaftsministerium wurde demnach auf abwicklungstechnische und beihilferechtliche Beschränkungen verwiesen.

„Es sei völlig inakzeptabel, dass das von uns vor über zwei Monaten benannte und in der Folge in zahlreichen Schreiben und E-Mails insbesondere an den Bundeskanzler und an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck angemahnte Problem bislang nicht gelöst wurde“, sagt der Verband in einem Schreiben an seine Mitglieder.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Die Wirtschaft sagt: Das reicht noch lange nicht. Zu dem Paket gehört auch der Wegfall der Meldebescheinigung für inländische Übernachtungsgäste.