Bußgeldkatalog: Verstoß gegen Corona-Regeln kann bayerische Gastgeber bis zu 5.000 Euro kosten

| Politik Politik

Auch in Bayern droht bei Nichteinhaltung der staatlichen Corona-Auflagen zum Teil ein hohes Bußgeld. Jetzt hat die Staatsregierung den Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie" neu veröffentlicht.

Der Bußgeldkatalog ist als Richtlinie für die zuständigen Verwaltungsbehörden bei Ordnungswidrigkeiten durch Verstöße gegen die jeweils gültige Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung anzuwenden.

Die Bußgelder sind empfindlich, so kann z. B. ein Veranstalter, der nicht sicherstellt, dass der Maskenpflicht nachgekommen, mit einem Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro rechnen. Veranstalter oder Inhaber von Betrieben oder Einrichtungen, die nicht sicherstellen, dass der Gast, Besucher oder Nutzer einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegt, müssen ebenso mit einem Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro rechnen. In Bayern kommt es derzeit, nach DEHOGA-Angaben auch vermehrt zu Kontrollen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Es ist eine Premiere: Zum ersten Mal tagt der Koalitionsausschuss mit den Spitzen von CDU, CSU und SPD. Auf der Agenda: Neben einer ganzen Reihe von Vorhaben, wurde auch die geplante Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie zum 1.1.2026 bekräftigt.

Vertreterinnen und Vertreter aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Südtirol diskutierten aktuelle Herausforderungen und Strategien für die Zukunft des Hotel- und Gastgewerbes.

Das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern hat noch nicht alle Folgen der Corona-Krise überwunden und kämpft aktuell mit der schwachen Konjunktur. Da kommt eine zusätzliche Tourismusabgabe höchst ungelegen.

Eine Mehrheit der Arbeitnehmer in Deutschland hat sich für die Einführung einer Wochenarbeitszeit ausgesprochen. In einer Yougov-Umfrage für die Deutsche Presse-Agentur befürworteten 38 Prozent der Befragten die Pläne der Bundesregierung, eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit einzuführen.

Eine Abgabe auf Einwegbecher und Essensschachteln nach Tübinger Vorbild - das fanden bayerische Städte im Kampf gegen Müll interessant. Die Absage der Staatsregierung stößt nicht nur ihnen nun sauer auf.

Die Bayerische Staatsregierung hat heute klargestellt, dass bayerische Kommunen keine eigenständige Verpackungssteuer auf Einweggeschirr erheben dürfen. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt diese Entscheidung.

Wirte, Schausteller und Vereine haben in Bayern künftig weniger bürokratischen Aufwand durch das Gaststättenrecht. Künftig gilt ein Antrag auf Gestattung als genehmigt, wenn die zuständige Kommune binnen einer Frist keine Beanstandungen erhebt.

Nach der Wahl und der Ernennung von Friedrich Merz zum Bundeskanzler sowie der Bundesminister, erwartet der DEHOGA Bundesverband, dass nunmehr tatkräftig die vereinbarten Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft umgesetzt werden. Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft wünscht sich ein Sofortprogramm.

Einweg-Kaffeebecher, Pommesschalen, Wegwerfbesteck - nach Tübingen zieht nun Freiburg Konsequenzen. Das Votum des Gemeinderats ist auch eine Schlappe für den Rathauschef.

Die Aussicht auf einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie, lässt das Gastgewerbe im Land wieder hoffnungsvoller in die Zukunft blicken. Dies wurde beim DEHOGA-Frühlingsfest am 5. Mai in Stuttgart deutlich, zu dem mehr als 3.500 Wirtinnen und Wirten in das Festzelt „Beim Benz“ kamen.