Clubs und Discos in Hessen dürfen am Wochenende wieder öffnen

| Politik Politik

In Hessen dürfen Clubs und Diskotheken ab diesem Freitag wieder ihre Türen öffnen. «Die Stimmung ist durchwachsen», sagt Victor Oswalt, Sprecher von «Clubs am Main». «Natürlich ist eine gewisse Erleichterung da, dass es wieder losgeht.» Dennoch fehle eine langfristige Perspektive. «Es ist völlig unklar, wie es im nächsten Herbst und Winter weitergeht.»

Aktuell dürfen die Clubs mit einer Auslastung von 60 Prozent in den Betrieb gehen. Zudem gilt die 2G-plus-Regelung - man muss also geimpft oder genesen sein und Nicht-Geboosterte brauchen einen zusätzlichen Corona-Test.

Durch die eingeschränkte Kapazität sei ein wirtschaftliches Arbeiten für viele nicht möglich, sagt Oswalt. Zudem komme auch nicht dieselbe Stimmung auf wie in einem ganz vollen Club. Einige Betreiber würden mit der Wiedereröffnung daher noch auf weitere Lockerungen warten.

Probleme gibt es Oswalt zufolge mit dem Personal. «Viele sind abgewandert aufgrund der fehlenden Perspektive», sagt er. Jetzt sei es natürlich schwierig, die früheren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von sicheren Jobs zurückzuholen in eine unsichere Branche. Die Initiative «Clubs am Main» vertritt 15 Clubs aus im Großraum Frankfurt. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.