Corona-Arbeitsschutzverordnung ausgelaufen

| Politik Politik

Die besonderen Corona-Vorschriften des Gesetzgebers für Betriebe in Deutschland sind wie geplant in der letzten Woche ausgelaufen. Die Betriebe bleiben nach allgemeinen Regeln des Arbeitsschutzes (ArbSchG) weiterhin verpflichtet, eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Darauf weist der DEHOGA hin.

«Relevante regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch weiterhin nicht ausgeschlossen», sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums. Arbeitgeber seien daher aufgefordert, ihre Gefährdungsbeurteilung stetig an das Infektionsgeschehen anzupassen. Hierfür werde das Ministerium auf seiner Homepage Empfehlungen bereitstellen.

Bereits vor einer Woche hieß es vom Ministerium, dass es angesichts des beständigen Abklingens der Infektionszahlen derzeit keinen Anlass gebe, die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung über den 25. Mai hinaus zu verlängern.

 

Zudem waren die Regeln bereits im März gelockert worden. Zuletzt galt, dass der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen hat, ob bestimmte Maßnahmen erforderlich sind - etwa Homeoffice, kostenlose Tests und die Bereitstellung von Schutzmasken.

Wichtig ist allerdings: Die Betriebe bleiben nach allgemeinen Regeln des Arbeitsschutzes (ArbSchG) weiterhin verpflichtet, eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und ggf. Maßnahmen - auch unter Beachtung regionaler und betrieblicher Infektionsausbrüche - festzulegen.

Zeitgleich verliert auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, auf die in der Corona-ArbSchV verwiesen wird, (vorerst) ihre Gültigkeit. Laut Arbeitsministerium wird sie aber vorsorglich für den Fall eines erneuten Infektionsgeschehens überarbeitet werden. Falls bei Verschärfung des Pandemiegeschehens zukünftig darauf zurückgegriffen werden sollte, werden wir Sie rechtzeitig informieren.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Kampagne des Sozialunternehmens Social-Bee erhitzt die Gemüter in Hotellerie und Gastronomie. Eigentlich will das Unternehmen darauf aufmerksam machen, dass viele gutausgebildete Geflüchtete keine passenden Jobs bekommen. Bei der Kampagne würden jedoch Berufsbilder aus dem Gastgewerbe herabgewürdigt, lautet die Kritik.

Der Meldeschein soll künftig nicht mehr von Gästen mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgefüllt und unterschrieben werden. Der Deutsche Tourismusverband und der Deutsche Heilbäderverband fordern jedoch eine angemessene Übergangsfrist.

Die Bundesregierung hat einen Vorschlag der Ampel-Fraktionen aufgegriffen, der den bürokratischen Aufwand für Arbeitgeber etwas reduzieren soll. So sollen etwa Arbeitsverträge künftig vollständig digital abgeschlossen werden können.

Nach dem Beschluss des Rates der Stadt Hildesheim zur Einführung einer Bettensteuer ab 2025 zeigt sich die Hildesheimer Hotellerie tief enttäuscht: Hier werde eine einzelne Branche zum Stopfen von Haushaltslöchern herangezogen, so der Dehoga.

Berlin (dpa) - Zuckerhaltige Limonaden sollen nach dem Willen mehrerer Bundesländer teurer werden. 9 von 16 Bundesländern setzen sich für eine sogenannte Softdrink-Steuer ein, wie «Bild» unter Berufung auf eine Protokollerklärung zur Verbraucherschutzministerkonferenz berichtet.

Nach Willen der EU-Länder soll in der EU weniger Essen weggeworfen werden. Bis 2030 sollen Lebensmittelabfälle, die im Einzelhandel und beim Verbrauch - etwa zuhause oder in Restaurants - entstehen, um 30 Prozent pro Kopf reduziert werden.

Die Firmen in Sachsen-Anhalt suchen dringend nach Fachkräften und Auszubildenden. Weil viele Stellen nicht besetzt werden können, sucht das Land jetzt im Ausland. Vor allem Vietnam ist im Fokus.

Die Länder-Wirtschaftsminister wenden sich gegen Kürzungen bei der Deutschen Tourismus-Zentrale. Alle Länder seien bei der Wirtschaftsministerkonferenz dem Antrag von MV und anderen beigetreten.

Die erste Tarifrunde für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Mecklenburg-Vorpommern blieb ohne Ergebnis. Die Positionen von Arbeitgebern und Gewerkschaft liegen noch weit auseinander.

Während der Fußball-EM dürfen Berliner Restaurants, Kneipen und Biergärten, die Spiele übertragen, ihre Außenbereiche bis zum Spielende öffnen. Eine entsprechende Verordnung erließ Umweltsenatorin Ute Bonde.