Corona in Ischgl: Staat könnte auf Verjährung verzichten

| Politik Politik

In den Schadenersatz-Prozessen um Corona-Infektionen im Skiort Ischgl haben die Rechtsvertreter Österreichs erstmals ein mögliches Zugeständnis in Aussicht gestellt. Es bestehe für den Staat die Möglichkeit, auf die Verjährung der Ansprüche von erkrankten Ischgl-Besuchern zu verzichten. Urlauber im Tiroler Ski- und Partyort hatten das Virus nach ihrer Rückkehr in verschiedenen Ländern Europas verbreitet, darunter auch in Deutschland.

Bislang sind bei dem Gericht rund ein dutzend Schadenersatz-Forderungen gegen den Staat eingebracht worden. Der Vorwurf: Politiker und Behörden sollen im März 2020 aus wirtschaftlichen Interessen zu lasch auf die ersten Infektionen in Ischgl reagiert haben. Würde die dreijährige Verjährungsfrist wegfallen, müssten zusätzliche potenzielle Kläger nicht jetzt schon den teuren Rechtsweg beschreiten und könnten die ersten Urteile zu den bislang eingebrachten Klagen abwarten. «Ich halte das für einen sinnvollen Weg», sagte Martin Paar, ein Rechtsvertreter des Staates. Er müsse jedoch noch Rücksprache mit Vertretern der Republik halten, sagte er.

Am Freitag wurde in dem Gericht die dritte Schadenersatzklage rund um Ischgl verhandelt. Sie wurde von einem Mann aus dem Ruhrgebiet eingebracht, der nach einem Skiurlaub in Ischgl an Covid-19 erkrankte. Laut seinem Anwalt Alexander Klauser leidet der Mann noch immer an Herzbeschwerden, Atemnot und Schwäche. Die Forderung beläuft sich auf 14 000 Euro. Mit Urteilen in diesem und weiteren Fällen wird erst in einigen Wochen gerechnet. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit Blick auf die Europawahl am 9. Juni starten die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zusammengeschlossenen Verbände einen gemeinsamen Wahlaufruf mit Reformvorschlägen.

Die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern drückt beim geplanten Cannabis-Verbot, insbesondere für Volksfeste und Biergärten, aufs Tempo. Zudem soll das Kiffen auch in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verboten werden.

Einen Monat vor der Wahl des Europäischen Parlaments am 9. Juni haben der Hotelverband Deutschland und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband den detaillierten Forderungskatalog des Gastgewerbes an die europäische Politik der Öffentlichkeit präsentiert.

Als erstes Bundesland wird Bayern seine Städte und die ländlichen Räume bei der Akquisition von Tagungen und Kongressen aktiv unterstützen. Dazu hat die Bayerische Tourismusministerin Michaela Kaniber eine Initiative für Bayerns Kongresswirtschaft vorgestellt.

Das Handelsblatt hat eine interne Aufstellung aus dem Finanzministerium, die Sparvorschläge in Höhe von neun Milliarden Euro vorsieht, veröffentlicht. Ganz oben auf der Liste: die ermäßigte Mehrwertsteuer für die Hotellerie und die Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertag- und Nachtzuschlägen. Nach Gesprächen mit politisch Verantwortlichen stellt der DEHOGA die Dinge richtig.

Die Gewerkschaft Verdi und die Grünen im Bundestag haben sich für eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde ausgesprochen. Sie verwiesen erneut auf eine entsprechende EU-Richtlinie.

„Die Erhöhung der Luftverkehrssteuer ist falsch und belastend“, betont der Präsident des Deutschen Reiseverbandes anlässlich der zum 1. Mai anstehenden Umsetzung der im Februar von der Bundesregierung beschlossenen Anhebung um fast 20 Prozent.

Woher kommt der Honig? Wie viel Obst ist in der Konfitüre? Und was macht einen Fruchtsaft aus? Ein nun endgültig beschlossenes EU-Gesetz soll für mehr Klarheit auf dem Etikett sorgen.

Das EU-Parlament hat die neue Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung angenommen. Ein Verbote von Kleinstverpackungen wurden nach massiver Kritik überarbeitet. Auch eine Verpflichtung zum Angebot kostenfreien Leitungswassers in Restaurants wurde abgewendet. Das berichtet der DEHOGA.

Seit mehr als einem Jahr gilt die Mehrwegangebotspflicht bei Speisen und Getränken zum Mitnehmen. Kritiker beklagen die mangelnde Umsetzung des Gesetzes. Der BUND will nun nachsteuern.