Finanzminister Scholz hat Unternehmen wegen der neuen Corona-Einschränkungen «massive, in dieser Größenordnung bisher unbekannte Unterstützungsleistungen» versprochen. Zunächst bekommen Betriebe bis 50 Mitarbeiter Ausfälle im Umfang von 75 Prozent des Umsatzes aus dem November 2019 ersetzt. Laut Scholz gilt die Regel, neben der Gastronomie, auch für Hotels.
Finanzminister Scholz sagte bei einer Pressekonferenz: «Wenn ich Gastwirt bin krieg ich das, wenn ich Hotel bin krieg ich das auch. […] Das ist klar.»
Die Tatsache, dass die teilweise Schließung von Gastronomie, Hotels und vielen anderen Wirtschaftsbereichen auf wenige Wochen begrenzt sei, ermögliche es dem Bund, diese Hilfen zu stemmen. In einem Monat sollten zehn Milliarden Euro investiert werden.
Es sei klar, dass viele Betriebe im November auf gute Geschäfte gehofft hätten - wenn auch nicht so gute wie zu Vor-Corona-Zeiten, sagte Scholz. Die neuen Maßnahmen träfen sie hart. «Wir helfen Ihnen, dass sie das auch durchstehen können», betonte Scholz.
Konkret sollen Solo-Selbstständige und Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern ihre Umsatzausfälle im Umfang von 75 Prozent des Umsatzes aus dem November 2019 ersetzt bekommen. Antragsberechtigt sind Betriebe, die aufgrund der Maßnahmen schließen müssen - und die mindestens ein Jahr alt sind.
Bei größeren Unternehmen sei es etwas weniger, sagte Scholz. Die Hilfen sollten unmittelbar und unbürokratisch fließen. Scholz warb erneut um Unterstützung in der Bevölkerung. «Die Lage ist ernst - auch wenn sie sich noch nicht für jeden so anfühlt», betonte er.
Altmaier: Bei Nothilfen nicht kleckern, sondern klotzen
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat Nothilfen für die von den harten Beschränkungen im November betroffenen Firmen als «Gebot der gesamtstaatlichen Solidarität» bezeichnet. Der CDU-Politiker sagte am Donnerstag, bei den Hilfen werde nicht gekleckert, sondern geklotzt, damit Firmen mit der Situation fertig werden. Deutschland stehe vor einer großen nationalen Kraftanstrengung, sagte er mit Blick auf hohe Infektionszahlen.
Anders als im Frühjahr seien diesmal Industrie und Einzelhandel nicht betroffen - im Frühjahr mussten etwa Autofabriken ihre Produktion stoppen, weil internationale Lieferketten unterbrochen waren. Für den Einzelhandel aber gelten im November Auflagen. Branchen wie die Gastronomie aber, in denen viele Kontakte stattfinden, habe die Politik Beschränkungen nicht ersparen können, so Altmaier.
Die Bundesregierung formuliert wie folgt:
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bestehender Anordnung bereits untersagt ist. Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffenen sind, werden zeitnah geklärt.
Die Wirtschaftshilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt. Den Betroffenen soll einfach und unbürokratisch geholfen werden. Dabei geht es insbesondere um die Fixkosten, die trotz der temporären Schließung anfallen. Um das Verfahren so einfach wie möglich zu halten, werden diese Kosten über den Umsatz angenähert. Bezugspunkt ist daher der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes für Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um nicht in eine detaillierte und sehr komplexe Kostenrechnung einsteigen zu müssen, werden die Fixkosten also pauschaliert. Dabei gibt das Beihilferecht der Europäischen Union bestimmte Grenzen vor. Daher werden die entsprechenden Prozentsätze für größere Unternehmen nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben der EU ermittelt. Die gewährte außerordentliche Wirtschaftshilfe wird mit bereits erhaltenen staatlichen Leistungen für den Zeitraum, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe verrechnet.
Auch junge Unternehmen werden unterstützt. Für nach November 2019 gegründete Unternehmen wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen. Soloselbständige haben ein Wahlrecht: sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen.