Corona-Verordnung Berlin: 2G-Plus in Gastronomie und darüber hinaus

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Corona-Verordnung Berlin: Die Berlinerinnen und Berliner müssen sich erneut auf verschärfte Corona-Regeln einstellen. Von Samstag an gelten unter anderem strengere Zugangsregeln für Restaurants, Kneipen und Cafés. Nach einem Beschluss des Berliner Senats vom Dienstag gilt die 2G-plus-Regel. Das heißt, Zutritt haben nur noch Geboosterte oder doppelt Geimpfte und Genesene mit negativem Testergebnis. Das gilt auch für Veranstaltungen ab zehn Teilnehmern etwa im Kultur-, Freizeit- und Sportbereich. Ausgenommen sind jeweils Kinder unter 14 Jahren.

Bei der Umsetzung der 2G-plus-Regel geht Berlin über die Vereinbarung von Bund und Ländern vom Freitag vor einer Woche hinaus, die sich auf die Gastronomie beschränkt hatte. Der Senat begründete das unter anderem mit dem Ziel, einheitliche und verständliche Maßnahmen treffen zu wollen.

Außerdem tritt am Samstag eine verschärfte Maskenpflicht in Bussen und Bahnen in Kraft: Im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist nun generell das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben. Die etwas dünneren sogenannten OP-Masken reichen nicht mehr.

Die neuen Quarantäne-Maßnahmen, auf die sich Bund und Länder verständigt hatten, gelten in Berlin bereits seit Freitag. Danach entfällt die Quarantäne für geboosterte Kontaktpersonen, also Personen mit vollständigem Impfschutz und Auffrischungsimpfung. Sie entfällt auch für frisch Geimpfte und Genesene, wenn die Erkrankung oder die Impfung weniger als drei Monate zurückliegt.

Für alle anderen endet die Quarantäne beziehungsweise Isolation nach zehn Tagen. Bereits nach sieben Tagen lässt sie sich vorzeitig mit einem negativen Schnelltest oder PCR-Test beenden.

Corona-Verordnung Berlin: Fragen und Antworten

Ab wann gelten die verschärften Regeln?

Der Berliner Senat hat sie bei seiner Sitzung am Dienstag beschlossen, sie sind seit Samstag in Kraft.

Wo gelten strengere Zutrittsregeln?

Berlinerinnen und Berliner müssen sich beim Besuch von Restaurants, Kneipen und Cafés an die 2G-plus-Regel halten. Das heißt, Zutritt haben nur noch Geboosterte oder doppelt Geimpfte und Genesene mit negativem Testergebnis. Das gilt auch für Veranstaltungen etwa im Kultur-, Freizeit- und Sportbereich. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.

Ist die Berliner Regelung mit der von Bund und Ländern vereinbarten identisch?

Berlin geht bei der Umsetzung der 2G-plus-Regel über die Vereinbarung von Bund und Ländern vom Freitag vor einer Woche hinaus, die sich auf die Gastronomie beschränkt. Der Senat begründete seine Entscheidung unter anderem damit, für Berlin einheitliche, klare und verständliche Maßnahmen festlegen zu wollen.

Wie sehen die neuen Verschärfungen im ÖPNV aus?

Im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist nun generell das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben. Sie sollen einen besseren Schutz vor Infektionen bieten als die etwas dünneren sogenannten medizinischen Masken, die nun nicht mehr reichen.

Gilt die verschärfte Maskenpflicht auch in Geschäften?

Nein, es gilt wie bisher: Für Personal genau wie für Kundinnen und Kunden in Einzelhandelsgeschäften ist das Tragen einer Maske vorgeschrieben. Es muss aber keine FFP2-Maske sein. Allerdings gilt die Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht als weiterer möglicher Schritt, wenn die Infektionszahlen noch steigen.

Was ändert sich beim Einkaufen?

In kleineren Geschäften muss am Eingang der Impfnachweis von Kunden nicht mehr kontrolliert werden. In Läden bis zu einer Größe von 100 Quadratmetern reicht es, wenn die Kontrolle zwar «unverzüglich», aber erst im Geschäft erfolgt und das Personal möglicherweise zuvor noch andere Kunden bedient hat. Generell gilt im Einzelhandel weiterhin 2G, nicht die neue 2G-plus-Regel für andere Bereiche.

Werden die Quarantäne-Regeln in Berlin vereinfacht?

Ja, die Regelung, die Bund und Länder vorgeschlagen haben, gilt seit Freitag auch in Berlin. Andere Bundesländer und einige Berliner Bezirke hatten sie schon zuvor umgesetzt.

Was ändert sich im Vergleich zu vorher?

Mit der neuen Regelung entfällt die Quarantäne für geboosterte Kontaktpersonen, also Personen mit vollständigem Impfschutz und Auffrischungsimpfung. Sie entfällt auch für frisch Geimpfte und Genesene, wenn die Erkrankung oder die Impfung weniger als drei Monate zurückliegt.

Was gilt für die anderen?

Für alle anderen Kontaktpersonen soll die Quarantäne nach zehn Tagen enden. Das gilt auch im Fall von Infizierten. Bereits nach sieben Tagen lässt sie sich vorzeitig mit einem negativen Schnelltest oder PCR-Test beenden. Das wird auch Freitesten genannt.

Ändert sich auch für die Schulen etwas?

Schülerinnen und Schüler, die Kontaktpersonen eines Infizierten sind, können die Quarantäne nach fünf Tagen durch einen negativen Schnell- oder PCR-Test beenden. Das gilt auch für Kita-Kinder. Im Fall einer Covid-Erkrankung ist das Freitesten nach sieben Tagen möglich.

Wozu ist die neue Regelung gut?

Die neuen Quarantäne-Maßnahmen sollen dazu beitragen, auch bei hohen Infektionszahlen die Arbeitsfähigkeit der kritischen Infrastruktur zu sichern. Dazu gehören etwa das Gesundheitswesen, Polizei und Feuerwehr, Energie- oder Wasserversorger. Sonst könnten Einschränkungen drohen, wenn viele Mitarbeiter solcher Bereiche gleichzeitig erkrankt sind oder als Kontaktperson von positiv Getesteten nicht zur Arbeit gehen können.

Sind noch weitere Verschärfungen der Corona-Maßnahmen denkbar?

Berlins Regierende Bürgermeisterin, Franziska Giffey, sagte nach den jüngsten Beschlüssen: «Wir halten die Beschlüsse zum jetzigen Zeitpunkt für adäquat und ausreichend.» Weitere Maßnahmen seien aber abhängig von der Infektionslage nicht ausgeschlossen. (dpa)


 

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