Corona-Verordnung Brandenburg: 2G-plus ab Montag für Gaststätten

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In Brandenburg gelten die schärferen Corona-Regeln von Montag an. Die 2G-plus-Regel greift dann für den Besuch von Gaststätten. Wer geimpft und genesen ist, aber keine Booster-Impfung hat, braucht einen tagesaktuellen negativen Corona-Test.

Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Nachweis. Wer unter 18 Jahren ist, braucht einen Nachweis für die vollständige Impfung, aber keinen Test und keine Booster-Impfung.

Die 2G-plus-Regel gilt aber nicht mehr, wenn sich die Lage in den Krankenhäusern entspannt. Nach einem Kompromiss mit der CDU wird sie ausgesetzt, wenn die Warnampel bei der Sieben-Tage-Inzidenz neuer Krankenhauspatienten mit Covid-19 landesweit eine Woche lang auf Gelb oder Grün ist und zugleich beim Anteil der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten auf Grün. Das ist derzeit nicht der Fall.

Im öffentlichen Nahverkehr gilt ab Montag eine FFP2-Maskenpflicht. Die Tragepflicht für FFP2-Masken und OP-Masken wird ausgeweitet: Bisher konnten sie in Innenräumen etwa in Kinos, Theatern und bei Gerichtsverhandlungen abgenommen werden, falls bis zum nächsten Sitzplatz mindestens ein Meter Abstand war. Das fällt jetzt weg. (dpa)


 

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