Corona-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern verschärft Gastro-Regeln

| Politik Politik

Die Landesregierung dreht nach der Ministerpräsidentenkonferenz vom Wochenbeginn bei der Corona-Landesverordnung an vielen Schrauben. Besonders positiv kommen die Änderungen in der Kulturszene an.

Ab Donnerstag gelten aufgrund der neuen Corona-Landesverordnung in Mecklenburg-Vorpommern Lockerungen für die Kulturszene, den nicht vereinsbasierten Sport und die Testpflicht bei 2G plus. In der Gastronomie schärfte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) jedoch nach.

Künftig werden den Angaben der Landesregierung zufolge auch dann, wenn die Corona-Ampel des Landesamts für Gesundheit und Soziales (Lagus) mit Rot die höchste Stufe erreicht, Museen, Theater, Kinos, Tanzschulen und der nicht vereinsgebundene Sport - wie zum Beispiel Yoga-Studios - geöffnet bleiben können. Wie Drese ausführte, werden Tanzschulen damit dem Vereinssport gleichgestellt. Und der nicht vereinsgebundene Sport wird behandelt wie etwa Fitnessstudios. Überall greifen jedoch in diesem Fall strenge Infektionsschutzmaßnahmen.

Kulturministerin Bettina Martin (SPD) betonte, dass nur Geimpfte und Genesene mit zusätzlichen Corona-Test (2G plus) Zugang zu Kulturbetrieben haben werden. Zudem besteht auch am Platz eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske und die Kapazität bleibt eingeschränkt. Den Angaben zufolge dürfen nur 30 Prozent der maximal möglichen Besucher zugelassen werden. Zusätzlich gilt hierfür eine Obergrenze von 200 Menschen.

In der Gastronomie gilt im Unterschied zur bisherigen Regelung auch in Corona-Warnstufe Gelb 2G plus statt 2G. Und in Stufe Grün kommt 2G zur Wirkung statt zuvor 3G (geimpft, genesen oder getestet).

Wer nicht geimpft oder genesen ist, kann Restaurants und Kneipen diesen Regeln zufolge also in keinem Fall besuchen. Die CDU bezeichnete diese Änderung im Landtag als deutliche Verschärfung, dies wurde kritisiert.

Die ausgeweiteten 2G-plus-Regeln haben jedoch für Geimpfte und Genesene weniger Auswirkungen, da die Testpflichten gelockert wurden. Nicht mehr testen müssen sich demnach ab Donnerstag bei 2G plus zusätzlich zu den Geboosterten - also Menschen mit Auffrischungsspritze - auch Zweifach-Geimpfte ab 2 Wochen bis 90 Tage nach dem Erhalt des vollständigen Grundschutzes und Genesene vom 28. bis 90. Tag ab dem Datum des positiven Tests.

Wie das Gesundheitsministerium am Mittwoch in Schwerin mitteilte, sei es schwer zu erklären, weshalb jemand als enge Kontaktperson eines Corona-Infizierten zwar von der Quarantäne ausgenommen sei, jedoch im Restaurant trotz Geimpft- oder Genesenen-Status einen zusätzlichen Test brauche.

Ein Ministeriumssprecher verwies auf Nachfrage zudem auf andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, in denen diese Ausnahmen ebenfalls gelten würden. Die kürzliche Lockerung der Quarantäne-Regeln sei mit den speziellen Gegebenheiten der Omikron-Variante begründet worden.

Lars Kaderali, Bioinformatiker der Uni Greifswald, gab jedoch zu bedenken, dass ein frisch Geimpfter oder Genesener zwar besser vor einer Infektion mit schwerem Verlauf geschützt ist als ein Mensch, bei dem dies mehrere Monate her ist. Jedoch gelte bei Omikron: «Jemand der geboostert ist, hat ein höheres Schutzniveau und eine breitere Antikörperantwort als jemand nach der zweiten Impfung.» Der Experte, der auch Mitglied im Beratungsgremium der Bundesregierung ist, bezeichnete die Regelung aus wissenschaftlicher Sicht als Kompromiss.

In der Kulturszene stieß die Ankündigung der neuen Regeln auf Zustimmung. «Es ist eine gute Entscheidung, dass die Landesregierung den Forderungen der Kulturverbände gefolgt ist», sagte der Verbandsvorsitzende des Museumsverbands MV, Steffen Stuth, am Mittwoch der dpa. Die Museen hätten damit Planungssicherheit und eine Zukunftsperspektive. «Das ewige Auf und Zu ist damit vom Tisch.»

Die Museen seien vorbereitet, bräuchten allerdings ein paar Tage Vorlaufzeit bis zur Öffnung. Dies hänge beispielsweise mit der Personalplanung zusammen. «Ich gehe davon aus, dass alle Museen wieder öffnen werden - die einen früher, die anderen später.»

Auch aus dem Volkstheater in Rostock kam ein positives Echo: «Wir freuen uns sehr über den Öffnungsplan für die Kultureinrichtungen und auf die Wiederbegegnung mit dem Publikum nach den Winterferien», sagte Intendant Ralph Reichel. Er gehe davon aus, dass das Theater in der Zeit nach den Winterferien wieder öffnen werde. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Segment Alkoholfreier Wein ist zurzeit das Einzige, das weltweit ansteigt. Gleichzeitig gibt es in der Weinverordnung einige Regelungen, die die Vermarktung alkoholfreier Weine von Weingütern mit Trauben aus der Region erschweren.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt. Dem Abschluss waren lange Verhandlungen vorausgegangen. Die Gewerkschaft dachte sogar über Warnstreiks nach und wurde dafür von Dorint-Boss Iserlohe scharf kritisiert.

Der Essenslieferant Delivery Hero mit Hauptsitz in Berlin steht schon länger im Fokus der EU-Wettbewerbshüter. Nun leitet Brüssel den nächsten Schritt ein. Eine Strafe von mehr als 400 Millionen ist möglich.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten haben sich in der Tarifrunde 2024 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie geeinigt.

Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie gerieten viele Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Der Bund unterstützte sie mit milliardenschweren Hilfspaketen. Viele Rückforderungen landen jetzt vor Gericht. Es geht um Milliarden.

Hotels und Restaurants klagen teilweise über schlechte Umsätze. Jetzt fordert die NGG in Baden-Württemberg 15 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten. Die Arbeitgeber reagieren mit Unverständnis.

Der Landtag beschließt eine Fülle von Verboten beim Konsum von Cannabis im Freistaat. Kritiker sehen in dem neuen Gesetz Hysterie und fordern ein Ende des Kulturkampfs. Die Wiesn-Wirte zeigen sich zufrieden.

Das Bundeskabinett verschärft das Luftsicherheitsgesetz, um radikale Klimaschützer und andere Störer von gefährlichen Aktionen auf Flughäfen abzuhalten. Stimmt der Bundestag zu, sind künftig auch Freiheitsstrafen möglich.

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) zugestimmt. Das Gesetz tritt damit am 1. August in Kraft. Vom DEHOGA kommt Zuspruch aber auch Kritik.

Die Ampel will mit steuerlichen Vorteilen Fachleute nach Deutschland locken. Aus der Opposition kommt scharfe Kritik. Auch die Bevölkerung steht dem Vorhaben mehrheitlich kritisch gegenüber.