Corona-Wirtschaftshilfen: Längere Fristen für Schlussabrechnungen

| Politik Politik

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die Länder verlängern die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen. Die Schlussabrechnungen für die Pakete 1 (Überbrückungshilfen I bis III; November-/Dezemberhilfe) und 2 (Überbrückungshilfe III Plus/IV) können nun bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden.

Darüber hinaus kann bis zum vorgenannten Termin eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt werden. Hierfür ist lediglich die Anlage eines Organisationsprofils im digitalen Antrags-System durch die prüfenden Dritten vorzunehmen. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen (bisher 31. Dezember 2023) werden automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert. Sie gilt nicht für die Endabrechnungen der Neustarthilfen (die separaten Corona-Hilfen für Soloselbstständige), da diese Einreichungsverfahren bereits seit längerem abgeschlossen sind.

Die neuen Fristen sind in Abstimmung mit den berufsständischen Organisationen der prüfenden Dritten praxisnah ausgestaltet worden, um insbesondere angesichts der angespannten Arbeitsbelastungen und des hohen Fachkräftebedarfs bei den eingebundenen Steuerberaterinnen oder Steuerberatern (inklusive Steuerbevollmächtigte), Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüferinnen, vereidigten Buchprüfern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für eine gewisse Entlastung zu sorgen.

Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär im BMWK und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung:
„Die zuständigen Prüfstellen haben mit ihrem außergewöhnlichen Engagement erheblich dazu beigetragen, dass die Corona-Wirtschaftshilfen seinerzeit sicher und schnell an die betroffenen Unternehmen ausgezahlt werden konnten. Jetzt gilt es, mit der Schlussabrechnung das letzte Kapitel der Corona-Wirtschaftshilfen erfolgreich abzuschließen. Mit den neuen Fristen für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen haben wir eine gute Lösung gefunden, um den Fristendruck zu entzerren und mehr Bearbeitungszeit zu ermöglichen.“

Wie schon die ursprüngliche Antragstellung der Corona-Wirtschaftshilfen wird auch die Schlussabrechnung der Programme in einem vollständig digitalisierten Verfahren bearbeitet. Die vorläufigen Bewilligungen wurden vielfach auf der Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten erteilt, um eine schnelle Auszahlung der Zuschüsse zu ermöglichen. Die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen sehen vor, dass die endgültige Höhe der Billigkeitsleistung anhand der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung zu ermitteln ist. Die Schlussabrechnung ist somit notwendig, um einen Abgleich zwischen den ursprünglich beantragen Zuschüssen und denen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen, vorzunehmen. Das kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.

Sofern bis zu den neuen Terminen keine fristgerecht eingereichten Schlussabrechnungen vorliegen, erfolgen Erinnerungsschreiben, Anhörungen bzw. dann auch Rückforderungsbescheide von den jeweils zuständigen Bewilligungsstellen der Länder.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, der anhaltend hohe Kostendruck, fehlende Mitarbeiter, dazu wachsende Ansprüche an das gastronomische Angebot: Die Contract Caterer in Deutschland stehen vor vielfältigen Herausforderungen.

Am Hessischen Landesarbeitsgericht wollte die Bahn den Lokführerstreik stoppen - und hat auch in zweiter Instanz verloren. Damit geht der Ausstand der GDL weiter.

Millionen Lieferdienst- und Taxifahrer großer Online-Plattformen können auf bessere Arbeitsbedingungen hoffen. Die EU-Staaten sprachen sich für neue Vorgaben aus, um etwa Scheinselbstständigkeit besser zu verhindern, wie die belgische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.

Die Lokführergewerkschaft GDL will ab Dienstagmorgen im Personenverkehr streiken, im Güterverkehr schon ab Montagabend. Der Konzern versucht, den Arbeitskampf im letzten Augenblick noch zu verhindern.

Der nächste GDL-Streik bei der Bahn startet schon an diesem Montag im Güterverkehr. Ab Dienstagfrüh trifft es auch Reisende und Pendler - und Fluggäste der Lufthansa.

Die EU will Verpackungsmüll den Kampf ansagen. Geplante neue Regeln werden etwa in Europas Supermärkten und Restaurants zu spüren sein. Deutsche Ziele allerdings sind zum Teil ambitionierter. Fragen und Antworten.

Heute startet die ITB in Berlin. Am Freitag beginnt die Internorga in Hamburg. Menschen aus über 180 Ländern kommen diese Woche nach Deutschland. Die aktuellen Streikankündigungen treffen zehntausende Gäste mit voller Wucht. Branchenvertreter bringt das auf die Zinne.

Der nächste Streik der Lokführergewerkschaft GDL wird nach Darstellung der Deutschen Bahn «massive Auswirkungen» auf den Betrieb haben. Die CSU warf der Gewerkschaft in scharfen Worten einen Missbrauch des Streikrechts vor.

Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.