Datenschützer können Abschaltung von Facebook-Fanpages verlangen

| Politik Politik

Die Betreiber von gewerblichen Fanpages auf Facebook sind mitverantwortlich für die Sammlung von Nutzerdaten im Hintergrund. Bei schwerwiegenden datenschutzrechtlichen Mängeln dürfen Datenschützer daher die Betreiber verpflichten, die Unternehmensseite abzuschalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. (Az.: BVerwG 6 C 15.18) Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragte Marit Hansen, deren Haus den Musterfall ins Rollen gebracht hatte, bezeichnete das Urteil als «Rückenwind für den Datenschutz».

Das Verfahren beschäftigt die Justiz schon Jahre. Es beruht noch auf alter Rechtslage vor Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) forderte 2011 von der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein die Deaktivierung der Fanpage. Bei Aufruf der Seite würden Daten der Nutzer erhoben, ohne dass diese darüber informiert würden. Die Akademie, ein Bildungsunternehmen der Industrie- und Handelskammern (IHK), trage eine datenschutzrechtliche Verantwortung - auch wenn die technische Infrastruktur komplett von Facebook stamme.

Die Wirtschaftsakademie klagte gegen den Bescheid und bekam zunächst Recht. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein sah keine Mitverantwortung der Seiten-Betreiber für die Datenverarbeitung. Das Bundesverwaltungsgericht legte den Fall schließlich dem Europäischen Gerichtshof vor - und der entschied 2018, dass Fanpage-Betreiber als verantwortlich für die Datenverarbeitung einzustufen seien. Dieser Einschätzung sahen sich die Leipziger Richter jetzt verpflichtet.

Die Wirtschaftsakademie hatte argumentiert, dass ihr die Datenverarbeitung quasi aufgedrängt werde. «Die Datenverarbeitung leistet Facebook. Ich kann mich als Seitenbetreiber kaum dagegen wehren, dass dies geschieht», sagte der Anwalt der Bildungseinrichtung in der mündlichen Verhandlung.

Die Bundesrichter stuften die Fanpage-Betreiber dagegen als «Türöffner» für die Datensammelei ein. «Es reicht aus, dass ein Beitrag zum Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung geleistet wird», erklärte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Ingo Kraft. Auch wenn Facebook selbst auch als Adressat für die Beschwerden in Betracht komme, hätten die Datenschützer sich aus Gründen der Effektivität völlig zurecht an die Seitenbetreiber wenden dürfen.

Inwiefern die Datenverarbeitung im konkreten Fall tatsächlich rechtswidrig war, müsse aber noch genauer geklärt werden, urteilten die Leipziger Richter. Sie verwiesen den Fall darum zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das OVG zurück.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Martin Wansleben, erklärte, dass rechtliche Unklarheiten beim Datenschutz auf Social-Media-Kanälen viele Unternehmen verunsicherten. Dabei seien die Präsenzen auf Facebook & Co wichtig für die Pflege der Kundenbeziehungen. «Rechtliche Konflikte zwischen den Datenschutzbehörden und einzelnen Social-Media-Anbietern sollten jedoch nicht auf dem Rücken der großen Mehrheit redlich handelnder Unternehmen in Deutschland ausgetragen werden», erklärte Wansleben.

Datenschützerin Hansen sagte, das Urteil sei ein Warnschuss an Facebook. Ihr Haus werde jetzt prüfen, ob es neuere datenschutzrechtliche Verstöße gebe. Beschwerden lägen vor und würden geprüft. «Ich erwarte, dass Facebook aus dem Urteil Konsequenzen zieht», sagte Hansen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Segment Alkoholfreier Wein ist zurzeit das Einzige, das weltweit ansteigt. Gleichzeitig gibt es in der Weinverordnung einige Regelungen, die die Vermarktung alkoholfreier Weine von Weingütern mit Trauben aus der Region erschweren.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt. Dem Abschluss waren lange Verhandlungen vorausgegangen. Die Gewerkschaft dachte sogar über Warnstreiks nach und wurde dafür von Dorint-Boss Iserlohe scharf kritisiert.

Der Essenslieferant Delivery Hero mit Hauptsitz in Berlin steht schon länger im Fokus der EU-Wettbewerbshüter. Nun leitet Brüssel den nächsten Schritt ein. Eine Strafe von mehr als 400 Millionen ist möglich.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten haben sich in der Tarifrunde 2024 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie geeinigt.

Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie gerieten viele Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Der Bund unterstützte sie mit milliardenschweren Hilfspaketen. Viele Rückforderungen landen jetzt vor Gericht. Es geht um Milliarden.

Hotels und Restaurants klagen teilweise über schlechte Umsätze. Jetzt fordert die NGG in Baden-Württemberg 15 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten. Die Arbeitgeber reagieren mit Unverständnis.

Der Landtag beschließt eine Fülle von Verboten beim Konsum von Cannabis im Freistaat. Kritiker sehen in dem neuen Gesetz Hysterie und fordern ein Ende des Kulturkampfs. Die Wiesn-Wirte zeigen sich zufrieden.

Das Bundeskabinett verschärft das Luftsicherheitsgesetz, um radikale Klimaschützer und andere Störer von gefährlichen Aktionen auf Flughäfen abzuhalten. Stimmt der Bundestag zu, sind künftig auch Freiheitsstrafen möglich.

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) zugestimmt. Das Gesetz tritt damit am 1. August in Kraft. Vom DEHOGA kommt Zuspruch aber auch Kritik.

Die Ampel will mit steuerlichen Vorteilen Fachleute nach Deutschland locken. Aus der Opposition kommt scharfe Kritik. Auch die Bevölkerung steht dem Vorhaben mehrheitlich kritisch gegenüber.