DEHOGA kritisiert Heils Pläne zu Mini- und Midijobs

| Politik Politik

Das Bundesarbeitsministerium hat den DEHOGA Bundesverband um Stellungnahme zu seinem Referentenentwurf zur Neujustierung der Mini- und Midijobs gebeten.  Außer der bereits im Koalitionsvertrag im Zusammenhang mit der Mindesterhöhung angekündigten Heraufsetzung der Minijob-Verdienstgrenze enthalte der noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Entwurf zwei völlig kontraproduktive Belastungen das Gastgewerbe, die der DEHOGA scharf kritisiert hat.

Die Heraufsetzung der Minijob-Verdienstgrenze von 450 auf 520 Euro zum 1. Oktober 2022 stelle einen Schritt in die richtige Richtung dar, wenn sie auch die Mindestlohnentwicklung nicht vollständig abbilde und daher hinter den Wünschen vieler Minijobber und Unternehmer zurückbleibe, so der Verband.

Die Heraufsetzung der Verdienstgrenze auf 520 Euro sei ein Kompromiss im Koalitionsvertrag. Mit Blick auf die sich im Frühjahr und Sommer abzeichnenden akuten personellen Engpässe sei es aber wichtig, die Verdienstgrenze bereits zum 1. April anzuheben, plädiert der DEHOGA in seinem Papier. Dies sei auch im Interesse der Minijobber, die während der Pandemie von erheblichen Einnahmeverlusten getroffen gewesen seien.

Auch die Dynamisierung der Grenze entsprechend der zukünftigen Mindestlohnentwicklungen sei folgerichtig und überfällig, wenn man nicht die Minijobs immer weiter entwerten wolle. Würde man allerdings die Mindestlohnentwicklung seit 2015 nachvollziehen, müsste die Verdienstgrenze jetzt schon bei 634 Euro liegen, rechnet der DEHOGA vor.

Als bürokratisches Monster strikt abzulehnen sei dagegen die geplante Pflicht zur elektronischen Arbeitszeitaufzeichnung. Nach den Vorstellungen des Arbeitsministers sollen ab dem 1. Oktober Branchen wie Gebäudereinigung, Bauwirtschaft und eben auch Gastgewerbe den Beginn der täglichen Arbeitszeit aller Beschäftigten jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme sowie Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher aufzeichnen.

Der Bußgeldrahmen für die nicht richtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Arbeitszeitaufzeichnung liegt bei 30.000 Euro. Der Gesetzentwurf selbst geht von einem einmaligen Erfüllungsaufwand der Wirtschaft von im Saldo 500 Millionen Euro aus. Diese Summe dürfte deutlich zu niedrig angesetzt sein, glaubt der DEHOGA, da dabei laufende Kosten für den Betrieb der elektronischen Systeme nicht berücksichtigt würden und da sich die behaupteten Einsparpotenziale durch Digitalisierung in kleineren Betrieben gar nicht realisieren ließen.

Ein weiterer großer „Pferdefuß“ laut DEHOGA: Mit der geplanten Heraufsetzung der Midijob-Grenze von 1.300 auf 1.600 Euro solle durch die Hintertür eine deutliche Kostenbelastung der Arbeitgeber verbunden werden. Bisher sei es nämlich so, dass im sogenannten Übergangsbereich Arbeitgeber den normalen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zahlen, während Arbeitnehmer einen reduzierten, gleitend bis zum Normalsatz ansteigenden Beitrag zahlen. Sie erhalten trotzdem die vollen Leistungen aus der Sozialversicherung.

Wenn es nach dem Bundesarbeitsministerium geht, sollen die Sozialversicherungsbeiträge der Midijobber zukünftig nicht mehr solidarisch durch die Gemeinschaft gestützt werden. Sondern die Kosten für die, aus Sicht des DEHOGA begrüßenswerte, finanzielle Entlastung der Geringverdiener würden einseitig deren Arbeitgebern auferlegt. Denn die Differenzierung zwischen dem Normalsatz und dem reduzierten Arbeitnehmeranteil solle der Arbeitgeber zahlen. Die konterkariere die Ziele des Koalitionsvertrages, sagt der DEHOGA. Arbeitgeber mit vielen Teilzeitbeschäftigten und vielen geringqualifizierten Mitarbeitern würden systematisch abgestraft.

Gegen diese, aus Sicht des DEHOGA „unangebrachten Belastungen der Branche“ hat sich der Verband gegenüber den Ampel-Koalitionären aufgestellt in seiner Stellungnahme positioniert. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt. Dem Abschluss waren lange Verhandlungen vorausgegangen. Die Gewerkschaft dachte sogar über Warnstreiks nach und wurde dafür von Dorint-Boss Iserlohe scharf kritisiert.

Der Essenslieferant Delivery Hero mit Hauptsitz in Berlin steht schon länger im Fokus der EU-Wettbewerbshüter. Nun leitet Brüssel den nächsten Schritt ein. Eine Strafe von mehr als 400 Millionen ist möglich.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten haben sich in der Tarifrunde 2024 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie geeinigt.

Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie gerieten viele Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Der Bund unterstützte sie mit milliardenschweren Hilfspaketen. Viele Rückforderungen landen jetzt vor Gericht. Es geht um Milliarden.

Hotels und Restaurants klagen teilweise über schlechte Umsätze. Jetzt fordert die NGG in Baden-Württemberg 15 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten. Die Arbeitgeber reagieren mit Unverständnis.

Der Landtag beschließt eine Fülle von Verboten beim Konsum von Cannabis im Freistaat. Kritiker sehen in dem neuen Gesetz Hysterie und fordern ein Ende des Kulturkampfs. Die Wiesn-Wirte zeigen sich zufrieden.

Das Bundeskabinett verschärft das Luftsicherheitsgesetz, um radikale Klimaschützer und andere Störer von gefährlichen Aktionen auf Flughäfen abzuhalten. Stimmt der Bundestag zu, sind künftig auch Freiheitsstrafen möglich.

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) zugestimmt. Das Gesetz tritt damit am 1. August in Kraft. Vom DEHOGA kommt Zuspruch aber auch Kritik.

Die Ampel will mit steuerlichen Vorteilen Fachleute nach Deutschland locken. Aus der Opposition kommt scharfe Kritik. Auch die Bevölkerung steht dem Vorhaben mehrheitlich kritisch gegenüber.

Die erste Tarifverhandlung zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und dem Bundesverband der Systemgastronomie ist ohne Ergebnis geendet. Laut Gewerkschaft sei das Angebot jedoch völlig indiskutabel. Die Arbeitgeber sprechen hingegen von einer guten und konstruktiven Atmosphäre.