DEHOGA-Merkblatt: GEMA-Sondertarif zur Fußball-WM 2018

| Politik Politik

Die Fußball-WM 2018 in Russland steht bevor. Viele Gastronomen und Hoteliers werden wieder einen Fernseher aufstellen und die WM-Spiele vom 14. Juni bis zum Finale am 15. Juli übertragen. Der DEHOGA konnte mit der GEMA erneut einen Sondertarif für Großbildschirme für die Wiedergabe von Fernsehsendungen anlässlich der Fußball-WM 2018 vereinbaren und hat ein Merkblatt veröffentlicht.

„Aber Achtung“, sagt der Verband: In vielen Fällen sei der der reguläre Fernsehtarif (für 2 Monate) günstiger, als der GEMA-Sondertarif! Dies gelte insbesondere, wenn kleinere TV-Geräte (bis 106 cm Bilddiagonale = 42 Zoll) aufgestellt würden. Details in dem Merkblatt „Fußball-WM 2018 – Fakten und Konditionen zur TV-Übertragung im Gastgewerbe“.

Die GEMA wird, laut DEHOGA, im Mai 2018 über 100.000 Gastronomen, Hoteliers und sonstige Nutzer anschreiben und den Sondertarif anbieten.

Wie der DEHOGA ebefalls berichtet wurde auch wieder eine Lärmschutz-Verordnung für den Zeitraum der Fußball-WM 2018 beschlossen, um das gemeinsame Fußballgucken unter freiem Himmel zu erleichtern. Diese sieht demnach vor, dass die Lärmschutz-Auflagen während der Fußball- WM gelockert und die Open Air-Übertragung von WM-Spielen auf Großleinwänden auch nach 22.00 Uhr erlaubt werden. Seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 gibt es bei großen Turnieren regelmäßig solche Ausnahmeregelungen, die nach dem Finale wieder außer Kraft treten. Die Ausnahmen werden in diesem Jahr aber ohnehin nur hin und wieder bemüht werden müssen. Die meisten Spiele beginnen bereits am Nachmittag oder frühen Abend, und werden vor Beginn der grundsätzlichen Nachtruhe um 22 Uhr zu Ende sein.
 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.