DEHOGA-Merkblatt zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln – Elektronische Übermittlung ab September 2022

| Politik Politik

Ab dem 1. September 2022 ändern sich die Regelungen zur Übermittlung der erforderlichen Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln (§ 44 Abs. 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch).

Die Neuerungen betreffen auch Lebensmittelunternehmen wie zum Beispiel Restaurants, Betriebskantinen, Großküchen und ähnliche Einrichtungender Lebensmittelversorgung.

Die Änderungen der Rückverfolgbarkeit werden stufenweise eingeführt.

  • Bisherige/aktuelle Regelung: Sind die Informationen elektronisch verfügbar, sind sie elektronisch zu übermitteln.
  • Zum 1. September 2022: Informationen zur Rückverfolgbarkeit sind so vorzuhalten, dass sie der zuständigen Behörde spätestens 24 Stunden nach Aufforderung elektronisch übermittelt werden können; Ausnahmen sind im Einzelfall möglich, soweit unbillige Härte für das Lebensmittelunternehmen und mit Gesundheitsschutz vereinbar.
  • Zum 31. Dezember 2022: Informationen müssen in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format eingereicht werden.

Hieraus folgt, dass zukünftig eine Übermittlung der geforderten Informationen zur Rückverfolgbarkeit nicht mehr in Papierform vorgenommen werden kann. Was dies für die Umsetzung in der Praxis durch die Betriebe im Einzelnen bedeutet, ist nicht ganz klar. Wir haben uns hierzu in den vergangenen Monaten mit dem Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure ausgetauscht sowie mit dem Lebensmittelverband und weiteren (betroffenen) Verbänden.

Zu Ihrer Information und als Handreichung für die jeweils verpflichteten Betriebe haben wir dazu das DEHOGA-Merkblatt: „Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln – Elektronische Übermittlung ab September 2022“ erstellt.

Das Merkblatt kann hier im DEHOGA-Shop abgerufen werden (Artikelnummer: YFORM1027.7).

Für DEHOGA-Mitglieder ist das Merkblatt kostenlos. Nicht-Mitglieder zahlen 1,00 Euro für den Download.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.

Wer über Online-Plattformen als Essenslieferant, Taxifahrer oder Hausangestellter arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht. Auch die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten.

Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten stimmen an diesem Freitag voraussichtlich über bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte von Online-Plattformen wie Liefer- und Fahrdiensten ab. Die Betroffenen sollen unter anderem besser gegen Scheinselbstständigkeit geschützt werden. 

Bundesagrarminister Cem Özdemir dringt seit Wochen auf konkrete Schritte zu einer dauerhaft gesicherten Finanzierung für den Umbau der Tierhaltung. Jetzt nehmen Özdemirs Pläne für einen „Tierwohlcent“  konkrete Formen an: Ein Eckpunktepapier ist an die Ampelfraktionen verschickt worden.