DEHOGA startet Kampagne zur Bundestagswahl

| Politik Politik

Drei Wochen vor der Bundestagswahl geht der Wahlkampf in seine heiße Phase – und auch das Gastgewerbe macht mobil. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hat eine Kampagne unter dem Motto „damit Alle gewinnen!“ ins Leben gerufen, um die politischen Anliegen des Gastgewerbes in den Fokus zu rücken.

Auf einer speziell eingerichteten Kampagnenwebsite stellt der Verband umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung. Dort finden Unternehmen und Unterstützer Vorlagen für Poster, Postkarten und Social-Media-Beiträge, mit denen sie auf die wichtigsten Forderungen der Branche aufmerksam machen können.

Zudem bietet die Plattform Fakten, Argumente und Mustertexte für den direkten Dialog mit Politikern, Medien und Gästen. Ziel ist es, die Bedeutung des Gastgewerbes für Wirtschaft und Gesellschaft hervorzuheben und notwendige politische Maßnahmen anzustoßen.

Im Mittelpunkt der Kampagne stehen zentrale Forderungen wie der reduzierte Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie, eine flexiblere Gestaltung der Wochenarbeitszeit sowie ein wirksamer Bürokratieabbau. „Jetzt ist die Zeit, gemeinsam zu handeln“, heißt es vonseiten des DEHOGA. Die Branche müsse geschlossen auftreten, um in der neuen Legislaturperiode entscheidende wirtschaftspolitische Weichenstellungen zu erreichen.

Die Kampagne versteht sich als Aufruf an Gastronomen und Hoteliers, ihre Stimme zu erheben und aktiv für ihre Belange einzutreten. Mit einer starken und vereinten Position will der Verband eine Politik mitgestalten, die Fairness, Entlastung und nachhaltige Lösungen für die Zukunft der Branche sichert.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der am 9. April 2025 vorgestellte Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD „Verantwortung für Deutschland“ enthält wichtige Verbesserungen für Gastronomie und Hotellerie, sagt der DEHOGA Bundesverband. Die Branchen-Lobbyisten haben eine erste Bewertung der Übereinkunft von Union und SPD aus Sicht der Hotellerie und Gastronomie in Deutschland vorgelegt.

Es geht um geruchs- und geschmacksneutrale Chemikalien, die heimlich in Drinks gegeben werden – um dann schwere Straftaten zu begehen. Soll das künftig strenger geahndet werden?

Ziemlich genau vier Wochen haben die Koalitionsverhandlungen von Union und SPD gedauert. Nun steht fest: Es wird etwas mit der nächsten schwarz-roten Regierung. Druck kam auch von außen. Von Steuern bis Corona: Zentrale Punkte im Koalitionsvertrag.

Die im Koalitionsvertrag verabredeten Vorhaben sollen nur kommen, wenn ausreichend Geld dafür da ist. Doch an den geplanten Erleichterungen für die Wirtschaft soll nicht gerüttelt werden.

Die deutsche Wirtschaft wird die Neuigkeit freuen. Ein von deutschen Unternehmen viel beklagtes Gesetz soll wegfallen. Zur Entlastung der Wirtschaft wollen Union und SPD das deutsche Lieferkettengesetz abschaffen.

Seit 2020 müssen Einzelhändler und Gastronomen ihren Kunden bei jedem Kauf einen Kassenbon aushändigen. Damit soll nach dem Willen der schwarz-roten Koalition bald Schluss sein. Dafür soll ab einem bestimmten Umsatz eine Registrierkassenpflicht gelten.

Die wohl zukünftige Regierung aus CDU, CSU und SPD hat sich auf die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie verständigt. Der Koalitionsvertrag, der am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde, sieht vor, dass die Umsatzsteuer auf Essen in Restaurants ab dem 1.1.2026 dauerhaft auf sieben Prozent sinken soll.

Die künftige schwarz-rote Koalition will flexiblere Arbeitszeiten. Das begründet sie mit einer besseren Vereinbarkeit von Job und Familie. Der DEHOGA fordert seit Jahren die Umstellung auf die Wochenarbeitszeit.

Union und SPD peilen für nächstes Jahr einen Mindestlohn von 15 Euro in der Stunde an. Die Entscheidung darüber bleibt jedoch bei der zuständigen Kommission von Experten, Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dies geht aus dem vereinbarten Koalitionsvertrag der künftigen Regierungspartner hervor.

Die mögliche neue Regierungskoalition aus Union und SPD will den Zahlungsverkehr in Deutschland reformieren – und zwar deutlich: Künftig sollen alle Gewerbetreibenden verpflichtet werden, neben Bargeld auch mindestens eine elektronische Bezahlmöglichkeit anzubieten.