EU-Gericht bestätigt milliardenschweres Bußgeld gegen Google

| Politik Politik

Google muss nach einer Schlappe vor dem EU-Gericht den Wettbewerbsvorgaben der EU-Kommission beim Smartphone-System Android folgen. Die Luxemburger Richter bestätigten am Mittwoch die Rekord-Wettbewerbsstrafe der Kommission aus dem Jahr 2018. Lediglich der Betrag wurde ein wenig gesenkt - von 4,34 Milliarden auf 4,125 Milliarden Euro.

Google zeigte sich enttäuscht, dass die Entscheidung nicht vollständig aufgehoben wurde. «Android hat nicht weniger, sondern mehr Wahlmöglichkeiten für alle geschaffen. Außerdem unterstützt Android Tausende erfolgreicher Unternehmen in Europa und auf der ganzen Welt», sagte ein Sprecher. Der Konzern hatte die Strafe in einem Quartal verdaut und immer noch einen Gewinn von 3,2 Milliarden Dollar geschrieben. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.

Die Kommission hatte Google vorgeworfen, die Marktposition seiner Online-Angebote auf Android-Smartphones auf unfaire Weise gegen andere Anbieter abzusichern. Android, das von Herstellern wie Samsung oder Xiaomi genutzt wird, ist das meistbenutzte Smartphone-System und kommt auf einen Marktanteil von rund 80 Prozent. Den Rest machen Apples iPhones mit der Software iOS aus. Android wird bei Google entwickelt, ist für Geräte-Hersteller kostenlos und kann von ihnen im Prinzip auch abgewandelt werden. Aber es gibt Einschränkungen, wenn sie Google-Dienste wie Gmail oder Maps auf die Geräte bringen.

Die Kommission störte sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Smartphones, die Google-Dienste einbinden wollen, immer ein komplettes Paket des Konzerns aus elf Apps auf die Geräte bringen mussten. So kämen zum Beispiel auch Googles Browser Chrome und die Google-Suche immer auf die Geräte, selbst wenn ein Hersteller zum Beispiel nur die App-Plattform Play Store installieren wolle. Google änderte das Geschäftsmodell 2018 und erlaubt Herstellern nun, einzelne Dienste auch ohne Chrome und die Websuche einzubinden. Trotz des Vorgehens gegen die Kommissionsentscheidung musste der Konzern ihren Forderungen folgen.

Außerdem kritisierte die Brüsseler Behörde die sogenannte Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung, nach der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten nicht gleichzeitig auch Smartphones mit abgewandelten Android-Versionen verkaufen konnten. Das Beispiel von Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager ist, dass vor einigen Jahren Amazon sein abgewandeltes Android-System FireOS auch anderen Herstellern anbieten wollte. Sie seien interessiert gewesen - aber hätten FireOS nicht nutzen können, weil sie danach keine Geräte mit Google-Diensten mehr hätten anbieten können. Auch diese Einschränkung hob Google 2018 auf.

Der dritte Vorwurf der Kommission drehte sich darum, dass Google die Erlöse aus Werbung in der Such-App nur mit Geräte-Herstellern teile, wenn sie auf den Telefonen und Tablets exklusiv installiert gewesen sei.

In diesem Punkt folgte das Gericht der Kommission nicht. Die Kommission habe nicht hinreichend dargelegt, dass ein Wettbewerber dadurch tatsächlich behindert werde. Außerdem hätte Google zu diesem Punkt angehört werden müssen, was nicht geschehen sei. Daher wurde die Geldstrafe gemindert. Seit 2018 bietet Google neue Lizenzverträge für eine nicht-exklusive Verwendung der App.

Der europäische Verbraucherverband Beuc begrüßte die Entscheidung: «Seit einer Dekade schädigten Googles Einschränkungen viele Millionen europäische Verbraucher, weil ihnen echte Wahlmöglichkeiten und Innovationen verweigert wurden.»

Es wird nicht das letzte Urteil im Streit zwischen Google und der EU-Kommission sein. 2017 gab es mit dem Vorwurf des unfairen Wettbewerbs bei der Shopping-Suche eine Strafe von 2,4 Milliarden Euro. Auch hier setzte sich die Kommission vor dem EU-Gericht durch. Das Verfahren landet nun vor dem Europäischen Gerichtshof. 2019 kamen 1,49 Milliarden Euro hinzu, weil Google aus Sicht der Kommission bei der Suchmaschinen-Werbung im Dienst «AdSense for Search» andere Anbieter unzulässigerweise behindert hatte. Google wehrte sich auch gegen diesen Beschluss: Die Verhandlung vor dem EU-Gericht wird in einigen Monaten stattfinden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

„Die von der EU geplanten neuen Regelungen für die Pauschalreiserichtlinie kosten nicht nur Geld, sie verzerren auch den Wettbewerb weiter – zu Lasten der organisierten Reise“, kritisierte der DRV-Präsident bei einer Anhörung im Bundestag.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat den Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro zurückgewiesen. Auf Dauer würde es für Arbeitsplätze gefährlich, wenn sich die Politik hier einmische.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich für eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ausgesprochen. Gleichzeitig übte er Kritik an der Mindestlohnkommission.

Der DEHOGA Bayern sowie die Gewerkschaft NGG konnten sich in München nicht auf einen neuen Entgelttarifvertrag für Bayerns Hotellerie und Gastronomie einigen. Die Gewerkschaft NGG brach die Gespräche am Montag ab. Nun plane man Aktionen bis hin zum Warnstreik. Die Arbeitgeber hatten die NGG-Forderungen als unrealistisch zurückgewiesen.

Die Europäische Kommission hat heute Booking Holdings, die Muttergesellschaft von Booking.com, als Gatekeeper-Plattform im Sinne des Digital Markets Act benannt. Booking.com hat nun sechs Monate Zeit, um alle Gebote und Verbote als Gatekeeper zu erfüllen.

Der DEHOGA Bundesverband macht noch einmal auf die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) aufmerksam: Diese können nach der letztmaligen Fristverlängerung vom März noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Mit Blick auf die Europawahl am 9. Juni starten die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zusammengeschlossenen Verbände einen gemeinsamen Wahlaufruf mit Reformvorschlägen.

Die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern drückt beim geplanten Cannabis-Verbot, insbesondere für Volksfeste und Biergärten, aufs Tempo. Zudem soll das Kiffen auch in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verboten werden.

Einen Monat vor der Wahl des Europäischen Parlaments am 9. Juni haben der Hotelverband Deutschland und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband den detaillierten Forderungskatalog des Gastgewerbes an die europäische Politik der Öffentlichkeit präsentiert.

Als erstes Bundesland wird Bayern seine Städte und die ländlichen Räume bei der Akquisition von Tagungen und Kongressen aktiv unterstützen. Dazu hat die Bayerische Tourismusministerin Michaela Kaniber eine Initiative für Bayerns Kongresswirtschaft vorgestellt.