Existenznot bei zwei Drittel der Hotels und Restaurants in Sachsen

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Gut 65 Prozent der Unternehmen im sächsischen Gastgewerbe sehen sich nach eigenen Angaben wegen der Pandemie in ihrer Existenz bedroht. Die Ergebnisse der entsprechenden Umfrage unterstrichen die «katastrophale Lage», teilte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband am Montag mit. In der ersten Januarhälfte hätten die Betriebe Umsatzverluste von 64 Prozent bezogen auf den gleichen Zeitraum 2019 gemeldet (bundesweit: 55,1 Prozent).

Während im Januar deutschlandweit 54 Prozent der befragten Unternehmen Kurzarbeitergeld angezeigt hätten, liege die Quote in Sachsen bei 84 Prozent. Eine längere Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld sei dringend notwendig. Andernfalls werde der mittel- und langfristige Schaden für Unternehmen und den Arbeitsmarkt im Gastgewerbe irreparabel sein, betonte der Präsident des Bundesverbands Guido Zöllick.

Der Verband machte für die Umsatzverluste die seit Wochen geltenden 2G-plus-Regelungen sowie Absagen von Veranstaltungen und Messen verantwortlich. «Die Stimmung ist auf dem Tiefpunkt, Frust und Resignation machen sich breit», sagte Zöllick. Besondere Verärgerung herrsche über die Einführung und ein «Regelchaos» bei 2G plus. Mehr als 87 Prozent der befragten Unternehmer hätten rückläufige Gästezahlen angegeben und über 35 Prozent einen höheren Personalaufwand zur Einhaltung der Regelungen geltend gemacht.

«Die Unternehmer fühlen sich im Stich gelassen und in ihren Nöten durch die Politik in einem unerträglichen Maße ignoriert», erklärte Dehoga-Hauptgeschäftsführer Axel Klein. «Wir fragen uns, welche katastrophalen Berichte aus der Branche noch kommen müssen, bis diesem Sterben auf Raten ein Ende bereitet wird.» Von der Bund- Länder-Konferenz erwarte man klare Signale für einen Abbau der Regelungen.

Bei 2G plus benötigen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test. Er entfällt, wenn man etwa eine Booster-Impfung nachweisen kann oder die zweite Impfung noch relativ frisch ist. Gleiches gilt für Menschen bis 18 und für Leute, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. (dpa)


 

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