Fortsetzung und Aktualisierung der hogarente ist beschlossene Sache

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Für die Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe ist eine Anschlusslösung an die bisherige hogarente gefunden und zwischen den Tarifvertragsparteien Dehoga und NGG verabredet worden. Die bundesweit einheitlichen Tarifverträge gelten rückwirkend zum 1. Januar 2019 und ermöglichen den Beschäftigten und Unternehmen, die staatlich geförderte betriebliche Altersversorgung umfassend in Anspruch zu nehmen.

Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist mit seinen mehr als 220.000 Betrieben, mehr als 1,1 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und 52.000 Auszubildenden einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Die jetzt vereinbarte Branchenlösung schafft die ersten auf Grundlage des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) neu verhandelten Flächentarifverträge in Deutschland. Festgeschrieben ist darin eine Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags von 150 auf 240 Euro pro Mitarbeiter im Jahr. Weiter zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur freiwilligen Entgeltumwandlung seiner Mitarbeiter in Höhe von 16 Prozent. Die Beschäftigten haben einen Anspruch auf Umwandlung tariflicher Entgeltbestandteile in Höhe von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.

„Die betriebliche Altersversorgung wird vom Staat gefördert. Wir wollen unseren Mitgliedsunternehmen und deren Beschäftigten ermöglichen, noch in diesem Jahr die Fördermöglichkeiten zu nutzen. Wichtig ist uns dabei, der Branche angesichts eines immer schwieriger werdenden Kapitalmarktes ein möglichst sicheres, einfaches und lukratives Produkt zur Verfügung zu stellen – gemeinsam mit einem verlässlichen Versicherungspartner“, erklärt Fritz Engelhardt, Stellvertretender Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga Bundesverband) und Vorsitzender der Dehoga Tarifkommission. „So lässt sich die Altersversorgung auch für die Mitarbeiterbindung einsetzen.“

„Nach langen Verhandlungen haben wir jetzt ein Ergebnis erreicht, das den Beschäftigten im Gastgewerbe wieder eine betriebliche Altersversorgung ermöglicht. Wir erwarten jetzt insbesondere von den Arbeitgebern, die ihren Beschäftigten bisher eine betriebliche Altersvorsorge nicht ermöglicht haben, dass sie das Tarifmodell nutzen. In den nächsten Jahren wird es unsere Aufgabe sein, gemeinsam mit dem Dehoga die tarifliche Altersversorgung weiterzuentwickeln“, sagt der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler.


 

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