Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde auch die Energiepreispauschale beschlossen. Dies ist eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro an alle in Deutschland einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen, um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten abzumildern.
Die Arbeitgeberverbände haben bereits im Mai darauf hingewiesen, dass sich aus dem Gesetz zahlreiche Anwendungsfragen ergeben, insbesondere was die Anspruchsberechtigung und die Auszahlung durch die Arbeitgeber angeht. Dazu hat nun das Bundesfinanzministerium den hier verlinkten Katalog mit Fragen und Antworten mit den Finanzbehörden der Länder abgestimmt und veröffentlicht.