Frist für Grundsteuererklärung bis Ende Januar verlängert

| Politik Politik

Wegen des schleppenden Eingangs der neuen Grundsteuererklärungen bei den Finanzbehörden wird die Abgabefrist hierfür bundesweit einmalig bis Ende Januar 2023 verlängert. Darauf haben sich die Länderfinanzminister verständigt, wie die Vorsitzende der Finanzministerkonferenz, Doris Ahnen (SPD), am Donnerstag mitteilte. Ursprünglich sollte die Frist Ende Oktober auslaufen. «Damit reagieren wir darauf, dass Bürgerinnen und Bürger zur Abgabe ihrer Erklärungen mehr Zeit brauchen», erklärte Ahnen, die Finanzministerin in Rheinland-Pfalz ist.

Bundesfinanzminister Christian Lindner begrüßte die Entscheidung. Die Verlängerung gebe Steuerpflichtigen, Finanzbehörden und Steuerberatern Luft, sagte der FDP-Chef in Washington am Rande der Tagung des Internationalen Währungsfonds. «Gegenwärtig gibt es andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns mit Priorität kümmern müssen.»

Die Besitzer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen können die Erklärung seit dem 1. Juli online abgeben. Vor einer Woche hieß es, nicht einmal jeder dritte Haus- und Wohnungsbesitzer habe dies bereits getan. Lindner machte sich daher für eine Verlängerung der Abgabefrist um mehrere Monate stark. Die Entscheidung lag bei den Ländern. Zuerst hatte das «Handelsblatt» darüber berichtet.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) erklärte, mit der Verlängerung würden Bürger, Wirtschaft und Steuerberater deutlich entlastet. Hessens Ressortchef Michael Boddenberg (CDU) erinnerte daran, dass die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen ist. Er bitte daher alle, die Erklärung möglichst rasch abzugeben. «Gemacht werden muss die Erklärung, daran ändert auch eine längere Frist nichts.» Ähnlich lautete ein Appell des Finanzministers aus Baden-Württemberg, Danyal Bayaz (Grüne): «Die Bürgerinnen und Bürger haben nun etwas mehr Zeit, die sollten sie jetzt aber auch nutzen.»

Kritik kam von der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT). «Drei Monate Fristverlängerung reichen nicht», sagte ihre Vorsitzende Gitta Connemann. Viele Bürgerinnen und Bürger seien überfordert oder unsicher. «Denn bisher gilt: Wer sich erklärt hat, haftet. Darum müssen die komplexen Angaben nachträglich korrigiert werden können.» Die Bescheide müssten unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen.

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten, selbst wenn sie nur einen Kleingarten besitzen. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert, die in einer Art zusätzlicher Steuererklärung über die Steuersoftware «Elster» oder ein Portal des Finanzministeriums hochgeladen werden müssen. Schon vor dem Start warnten Experten, das könne schiefgehen, weil es zu kompliziert sei. Kurz nach dem Start gab es technische Schwierigkeiten: Vorübergehend war «Elster» lahmgelegt, weil viele Bürger gleichzeitig die Grundsteuer-Seite aufrufen wollten. Auch die Behörden-Steuersprache in den Erklärungen erleichtert die Sache nicht.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Es ist eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden - doch ein Vermieter kann sie über die Nebenkostenabrechnung auch auf die Mieter umlegen. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern von Mietshäusern dagegen oft um vierstellige Beträge.

Wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offen bleiben. Denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.


    Zurück

    Vielleicht auch interessant

    Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

    Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

    Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

    Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

    Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

    Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

    Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

    Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

    In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.

    Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Die Wirtschaft sagt: Das reicht noch lange nicht. Zu dem Paket gehört auch der Wegfall der Meldebescheinigung für inländische Übernachtungsgäste.