Die Regierungsfraktionen der „Ampel“ haben einen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, der die dauerhafte Geltung des reduzierten Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants zum Ziel hatte, abgelehnt. Der DEHOGA Bundesverband hat gerade eine Kampagne mit dem gleichen Ziel gestartet.
Dass dieser Gesetzentwurf nun abgelehnt wurde, schreibt die CDU-Abgeordnete Anja Karliczek auf LinkendIn: „Die Ampel wird erneut wortbrüchig. Die Regierungsfraktionen haben heute den Gesetzesantrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion abgelehnt, den niedrigeren Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie über das Jahresende hinaus zu entfristen.
Dabei hätte die Branche diesen Schritt dringend gebraucht.“
28. Februar brachte die CDU/CSU-Fraktion nun einen Antrag zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes ein und plädiert in der Drucksache 20/5810 dafür, den bestehenden ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft zu entfristen. Als Gründe genannt werden die Bewahrung einer lebendigen und vielfältigen Restaurantkultur, die Bedeutung der gastronomischen Betriebe als unverzichtbare Treffpunkte sowie die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Krisenfolgen und mit Blick auf die Situation in der EU, in der 23 der 27-EU Mitgliedstaaten ihrer Gastronomie einen ermäßigten Steuersatz gewähren.
Der DEHOGA Bundesverband hat gerade eine Kampagne gestartet, die ebenfalls die Entfristung er aktuellen Regelung zum Ziel hat. (Tageskarte berichtete) etzt hat der DEHOGA eine neue Publikation vorgelegt und ruft seine Mitglieder auf, „7%-Botschafter“ zu werden.
„Jetzt kommt es darauf an, unsere guten Argumente den politischen Entscheidungsträgern erneut erfolgreich zu vermitteln. Die wiederholten Bekenntnisse von Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesfinanzminister Christian Lindner, zuletzt im März 2023, geben Zuversicht, aber wir benötigen Klarheit!“, schreibt der DEHOGA in einer Nachricht an seine Mitglieder.
In der Publikation „Sieben Wahrheiten zu 7% Mehrwertsteuer auf Speisen“ habe der Verband, nach eigenen Angaben, seine Botschaften auf den Punkt gebracht, warum die Beibehaltung der 7% Mehrwertsteuer auf Speisen für alle die beste Lösung sei. „Eine Steuererhöhung zum 1. Januar 2024 wäre eine Katastrophe für die Betriebe und würde zu einem Preisschock für die Gäste führen – mit fatalen Folgen für die Gesellschaft, den Staat und die Gastgeber“, schreibt der DEHOGA.
Der Verband ruft seine Mitglieder auf, sich vor Ort direkt an die Bundestagsabgeordneten wenden. Dafür hat der DEHOGA über 30.000 Exemplare seiner Broschüre die Landes-, Bezirks-, und Kreisgeschäftsstellen versandt.
Darüber hinaus diverse Webseiten zu dem Thema freigeschaltet, die unter www.dehoga.de das Informationsangebot mit ausführlichen Argumenten, Zahlen und Grafiken ergänzen.