Gastronomie, Hotels und Tourismus: Welche Öffnungen in den Bundesländern gelten

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Die Corona-Lage in Deutschland wird immer entspannter. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz ist derweil so gering wie seit Monaten nicht und liegt fast überall unter 50, vielerorts gar noch viel niedriger. Gastronomie und Hotellerie öffnen immer stärker für Gäste. Ein Überblick.

Überbrückungshilfe III: Praktische Vorlage für Hygienekonzept für Hotels und Gastronomie

Gastgeber können aus der Überbrückungshilfe III bis zu 20.000 Euro pro Monat für Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten erhalten. Dafür braucht es ein Konzept. Das ETL ADHOGA-Team hat eine praktische Vorlage erstellt, die die Arbeit an diesem Konzept wesentlich erleichtert.

Jetzt Vorlage kostenfrei herunterladen


 

Baden-Württemberg


Auf einen Blick:

Außengastronomie: Seit 15.05.2021 unter Auflagen geöffnet.

Innengastronomie: Seit 15.05.2021 unter Auflagen geöffnet.

Kontaktnachverfolgung Pflicht. Terminbuchung nicht notwendig.

Hotels für touristische Übernachtungen: Seit 15.05.2021 unter Auflagen geöffnet.


Liegt die Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 100, darf zum Beispiel die Außen- und Innengastronomie mit Sperrstunde, Hygieneauflagen und Testkonzepten öffnen. Touristische Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind dann ebenfalls möglich. Gäste brauchen einen Nachweis, dass sie gegen das Coronavirus geimpft, bereits genesen oder negativ getestet sind. In Hotels, Pensionen und auf Campingplätzen muss der Testnachweis alle drei Tage erneut vorgelegt werden. Auch Seilbahnen, Reisebusse und Ausflugsschiffe können begrenzt genutzt werden. Liegt die Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 35, braucht man in der Außengastronomie keinen Test mehr.

Die Landesregierung hat die 35er-Schwelle neu in die Corona-Verordnung mitaufgenommen. Bisher war nur geregelt, was passiert, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 oder unter 50 liegt. Die seit Mitte Mai geltenden Öffnungsstufen wurden zudem erweitert.

Vor allem ist Stufe drei nun schneller als bisher erreichbar, nämlich bei fünf aufeinanderfolgenden Tagen mit einer Inzidenz unter 50 - ohne dass die zuvor erforderliche Zeitspanne von 14 Tagen für jede weitere Öffnungsstufe durchlaufen werden muss. Kneipen und Restaurants dürfen in diesem Fall dann bis 1 Uhr nachts öffnen.

Weitere Informationen:

Ausführlicher Artikel dazu bei Tagesakarte


Bayern


Auf einen Blick:

Außengastronomie: Öffnung seit 10.05.2021 unter der Voraussetzung der Zustimmung der Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem bayerischen Gesundheitsministerium möglich. Das „Rahmenkonzept Gastronomie“ vom 06.05.2021 muss beachtet werden. 

Innengastronomie: Ab dem 07.06.2021

Hotels für touristische Übernachtungen: Seit dem 21.05.2021 unter Auflagen geöffnet.


In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer über fünf Tage hinweg stabilen Inzidenz unter 100 dürfen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze, Berghütten und Jugendherbergen öffnen. Gäste müssen einen höchstens 24 Stunden alten negativen Corona-Test mitbringen. Bei einer Inzidenz über 50 müssen sich Besucher zudem während des Aufenthalts mindestens alle zwei Tage erneut testen lassen. Bei Inzidenzen unter 100 ebenfalls geöffnet sind etwa Seilbahnen und Schifffahrt, die Gastronomie bis 24.00 Uhr sowie Saunen, Bäder und Freizeitparks. Grundsätzlich gilt dort zudem: Bleibt die Inzidenz unter 50, entfällt für Gäste die Testpflicht.

Wegen deutlich gesunkener Corona-Infektionszahlen hat der Freistaat Bayern umfassende Lockerungen bei den Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie beschlossen. Der Katastrophenfall ist seit 7.6.2021 an aufgehoben, Innengastronomie ist wieder möglich, die Kontaktbeschränkungen für private Treffen und auch Feiern wurden deutlich entschärft, kündigte Ministerpräsident Markus Söder am Freitag nach einer Kabinettssitzung an.

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 sind unter freiem Himmel künftig bis 50, in geschlossenen Räumen bis 25 Personen erlaubt. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen draußen sogar bis 100, drinnen bis 50 Personen zusammenkommen - zuzüglich Geimpfte und von einer Corona-Infektion Genesene. Somit können etwa Hochzeitsfeiern und Geburtstage wieder geplant werden. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 brauchen nicht Geimpfte oder Genesene allerdings einen negativen Test.

Innengastronomie wieder möglich

Eine weitere Lockerung betrifft die Innengastronomie: Wer schon darauf gewartet hat, endlich mal wieder gemütlich im Restaurant zu sitzen, der kann sich freuen. Denn ab Montag dürfen Gastronomen bei einer Inzidenz unter 100 auch in Innenräumen wieder Gäste empfangen – und zwar bis 24 Uhr. Dann ist Sperrstunde. Die gilt künftig auch für Biergärten und für Außenbereiche von Cafés. Bisher mussten sie bereits um 22 Uhr schließen. Für drinnen und draußen gibt es feste Hygiene-Konzepte. Das bedeutet unter anderem, dass man bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 einen negativen Corona-Test vorzeigen muss.

Diskotheken und Clubs bleiben dagegen weiterhin geschlossen. Aiwanger macht ihnen aber Hoffnung. Wenn die Lage sich weiter bessere, könnten auch Discos und Clubs vielleicht schon bald wieder öffnen.

Betriebe wie Solarien, Saunen, Hallenbäder und Freizeitparks dürfen schon ab Montag bei einer Inzidenz unter 100 öffnen. Bei einer Inzidenz über 50 brauchen Besucher einen Test. Bei Freizeitparks gilt außerdem: Eine Maske muss nur drinnen getragen werden, im Freien nicht.

Weitere Informationen: 


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Berlin 


Auf einen Blick: 

Außengastronomie: Öffnung seit dem 21.05.2021

Innengastronomie: Öffnung unter Auflagen ab 04.06.2021 angekündigt. 

Hotels für touristische Übernachtungen: Öffnung unter Auflagen seit dem 11.06.2021 angekündigt. 

Von Freitag an sind in der Hauptstadt wieder private Übernachtungen in Hotels und Pensionen möglich. Dabei müssen die Gäste alle drei Tage einen negativen Corona-Test vorlegen. Bereits seit letztem Freitag können sich Gäste mit negativem Testergebnis auch wieder in Innenräumen von Kneipen und Restaurants bedienen lassen. Die Außengastronomie ist schon länger geöffnet, hier gibt es keine Testpflicht mehr. Auch Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser dürfen seit Freitag mit Testpflicht und Hygienekonzept wieder öffnen. Erste Museen und Gedenkstätten sind ebenfalls auf. Auch Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge gibt es wieder.

Weitere Informationen:

Brandenburg


Auf einen Blick:

Außengastronomie: Seit 21.05.2021 geöffnet. 

Innengastronomie: Öffnung seit dem 03.06.2021.

Hotels für touristische Übernachtungen: Öffnung seit dem 11.06.2021. 


Touristische Übernachtungen sind in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen wieder erlaubt. Neben Stadtrundfahrten und Schiffsausflügen sind auch wieder Fahrten mit Reisebussen zulässig. Wie in Berlin sind ab Freitag private Übernachtungen in Hotels und Pensionen möglich. Dabei müssen die Gäste alle drei Tage einen negativen Corona-Test vorlegen.


Bremen


Außengastronomie: seit 21.05.2021 geöffnet.

Innengastronomie: In Bremen seit dem 31.05.2021. In Bremerhaven seit dem 03.06.2021

Hotels für touristische Übernachtungen: seit 21.05.2021  geöffnet.

 


Hamburg


Außengastronomie: Seit 22.05.2021 geöffnet.

Innengastronomie: Seit dem 04.06.2021 geöffnet

Hotels für touristische Übernachtungen: seit dem 01.06.2021


Nach sieben Monaten Zwangspause können Touristen seit Anfang Juni wieder in der Hansestadt übernachten. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen privat reisende Gäste empfangen. Voraussetzung sind auch hier die Einhaltung strenger Hygiene-Auflagen und die Vorlage eines negativen Corona-Tests. Bisher dürfen die Betriebe nur 60 Prozent ihrer Kapazität nutzen, ab Freitag ist wieder eine 100-prozentige Belegung möglich. Verboten ist weiterhin, privaten Wohnraum an Touristen zu vermieten. Außengastronomie ist erlaubt, auch drinnen dürfen Gäste mit negativem Test speisen. Unter den üblichen Hygieneauflagen sind auch Hafen- und Stadtrundfahrten erlaubt, in offenen Fahrzeugen auch ohne Maske.

Weitere Informationen:

Hessen


Auf einen Blick:

Außengastronomie: Seit dem 17.05.2021 geöffnet. 

Innengastronomie: Seit dem 17.05.2021 geöffnet, bei stabil niedrigen Inzdenzen

Hotels für touristische Übernachtungen: Seit 17.05.2021 geöffnet.


Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Kommune an fünf Tagen unter 100 liegt, gilt Stufe 1 der Lockerungen - die Außengastronomie darf unter Auflagen öffnen, Gäste benötigen einen tagesaktuellen Test. Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze können ebenfalls unter Auflagen öffnen, Gäste müssen bei der Anreise und zweimal pro Woche Tests vorlegen, die Auslastung ist auf 60 Prozent begrenzt. Falls eine Kommune 14 Tage lang eine Inzidenz unter 100 oder fünf Tage unter 50 hat, greift Stufe 2 mit weiteren Lockerungen. Dann dürfen auch die Innenräume von Restaurants mit tagesaktuellem Test besucht werden. Die maximale Auslastung in den Beherbergungsbetrieben beträgt dann 75 Prozent.

Weitere Informationen:


Mecklenburg-Vorpommern


Auf einen Blick:

Außengastronomie Seit 23.05.2021  geöffnet.

Innengastronomie: Seit 23.05.2021  geöffnet.

Hotels für touristische Übernachtungen: Seit 28.05.2021 unter Auflagenfür Personen mit Hauptwohnsitzin Mecklenburg-Vorpommernund für Besuche der Kernfamilie geöffnet. Seit dem 04.06.2021 ist die touristische Beherbergung auch für Personen mit Wohnsitz außerhalbvonMecklenburg-Vorpommern erlaubt.


Im Nordosten können Gastwirte ihre Gäste schon länger wieder bedienen. Wer drinnen Platz nehmen will, benötigt einen negativen Corona-Test. Einheimische dürfen schon seit Ende Mai wieder Urlaub machen, für Gäste aus dem übrigen Bundesgebiet ist das seit Freitag auch möglich, bei Anreise mit negativem Test. Von Freitag an dürfen auch Tagesgäste wieder anreisen.

Weitere Informationen:


Niedersachsen


Auf einen Blick:

Außengastronomie: Seit 10.05.2021 unter Auflagen geöffnet.

Innengastronomie: Öffnung frühestens ab 31.05.2021. Die neuen Regelun- gen liegen noch nicht vor.

Hotels für touristische Übernachtungen: Seit 10.05.2021 unter Auflagen geöffnet.


Touristische Übernachtungen sind möglich, wo in Kreisen und kreisfreien Städten die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt. Hotels und andere Quartiere können bei einer Inzidenz unter 50 bis zu 80 Prozent belegt werden, bei einer Inzidenz unter 35 entfällt die Begrenzung. Kommen dürfen Gäste aus ganz Deutschland - mit negativem Test oder dem Nachweis einer Genesung oder vollständigen Impfung.

GASTRONOMIE: Die Gastronomie kann drinnen und draußen öffnen. Die Testpflicht entfällt lediglich draußen bei einer Inzidenz unter 50. Drinnen gibt es bei einer Inzidenz über 35 eine Kapazitätsbeschränkung und eine Sperrstunde um 23 Uhr.

BARS, DISCOTHEKEN, CLUBS: Können bei einer Inzidenz unter 35 wieder öffnen mit 50-prozentiger Kapazität. Bedingung ist ein negatives Testergebnis, es gibt keine Maskenpflicht.

TOURISMUS: Hotels und andere Quartiere können bei einer Inzidenz unter 50 bis zu 80 Prozent belegt werden, diese Begrenzung entfällt bei einer Inzidenz unter 35. In allen Fällen bleibt es bei Testpflichten für die Gäste. Weitere Erleichterung für die Tourismusbranche: Bei einer Inzidenz unter 35 entfällt für Hotels, Ferienwohnungen und andere Quartiere nun doch die eintägige Wiederbelegungssperre, die den Einzug der nächsten Gäste erst mit einem Tag Pause erlaubt hätte.

Weitere Informationen:


Nordrhein-Westfalen


Auf einen Blick:

Außengastronomie: Seit 15.05.2021 unter Auflagen geöffnet.

Innengastronomie: Seit 15.05.2021 unter Auflagen geöffnet, sofern Inzidenz im jeweiligen Landkreis stabil unter 50 liegt. (Kontaktnachververfolgung Pflicht, keine Terminbuchung)

Hotels für touristische Übernachtungen: Seit15.05.2021 unter Auflagen geöffnet.


Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 50 und nicht höher als 100 dürfen Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung für Übernachtungen mit Frühstück öffnen, aber ohne weitere Innengastronomie. Auch hier müssen Gäste einen Negativtest vorzeigen, der alle drei Tage erneuert werden muss, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Auch Ferienwohnungen, Campingplätze und die Außengastronomie dürfen - mit Test und Platzzuweisung - öffnen. Bei einer Inzidenz über 35, aber nicht über 50 entfällt die Testpflicht in der Außengastronomie. Die Innengastronomie darf mit Negativtestnachweis und Platzzuweisung öffnen. Mindestabstände und Rückverfolgbarkeit bleiben erforderlich. Ist die Inzidenz NRW-weit stabil unter 35, darf man in Regionen mit ebenso niedriger Inzidenz auch ohne Test drinnen in Restaurants sitzen. Das könnte ab Ende der Woche der Fall sein.

Am 28.5.2021 trat die neue Corona-Schutzverordnung des Landes mit einem Stufenplan in Kraft. Stufe 1 bei einer Neuinfektionsrate unter 35 gerechnet auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, Stufe 2 mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 bis 50 und Stufe 3 für die Inzidenz 50 bis 100. Für einige Angebote mit überregionalem Einzugsbereich – etwa Freizeitparks – kommt es auch auf die landesweite Inzidenz an. Für besonders infektionsgefährdete Veranstaltungen ist zudem ein frühestmögliches Öffnungsdatum vorgeschrieben: Ab 1. September dürfen Clubs und Diskotheken wieder mit einem genehmigten Konzept öffnen, wenn die Inzidenz landesweit unter 35 liegt.

GASTRONOMIE: Bei Stufe 3 bleibt es bei Außengastronomie mit Tests. In Stufe 2 gilt: außen ohne Test, drinnen mit. Bereits bei einer Inzidenz von stabil unter 100 gilt laut Gesundheitsministerium ab Freitag außen 1,50 Meter Abstand zwischen den Tischen; bei einer Inzidenz unter 50 auch innen 1,50 Meter Abstand. Zuvor waren es drinnen zwei Meter Mindestabstand gewesen und damit 50 Zentimeter mehr als in einigen anderen Bundesländern.

Mehr zu dem Stufenplan.

Weitere Informationen:

Rheinland-Pfalz  


Auf einen Blick:

Außengastronomie: Seit 22.03.2021 unter Auflagen geöffnet.

Innengastronomie: Seit 21.05.2021 unter Auflagen geöffnet, sofern Inzidenz in Landkreis stabil unter 50 liegt. Seit dem 02.06 ohne Inzidenzvorgabe geöffnet. 

Hotels für touristische Übernachtungen: Öffnung unter Auflagen seit 12.05.2021.

In Rheinland-Pfalz gilt, dass die Gastronomie auch bei Inzidenzen zwischen 50 und 100 ihre Innenbereiche öffnen darf, ein Corona-Test ist Pflicht. Die Testpflicht in der Außengastronomie ist dagegen entfallen. In den Hotels dürfen Gäste innen und außen bewirtet werden, Frühstück ist auch als Buffet zulässig. Wellnessangebote sind unter Auflagen für die Hotelgäste möglich. Kultureinrichtungen wie Theater und Kino sind innen und im Freien für 100 Zuschauer geöffnet, bei Inzidenz unter 50 im Freien für 250. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat zudem weitere Öffnungsschritte in Aussicht gestellt.

GASTRONOMIE UND HOTELLERIE: In der Außengastronomie sowie bei anderen Außenaktivitäten entfällt die Testpflicht, «bei möglichst digitaler Kontakterfassung» etwa über die Luca-App. Getränke und Speisen dürfen wieder an den Theken abgeholt werden, also etwa in den Biergärten und Pfälzer Waldhütten. Die Innengastronomie darf auch wieder öffnen, allerdings mit Test.

HOTELS: können ihre Gäste innen und außen bewirten, Frühstücksbuffet ist wieder möglich, auch die Sauna, Hallenbäder und Wellnessangebote wie Kosmetik können wieder öffnen. Es bleibt aber bei der Testpflicht alle 48 Stunden. «Das war ein dringend erforderlicher Schritt für unsere Branche», sagte der Präsident des Landesverbandes im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), Gereon Haumann. Gastgeber, Mitarbeiter und Gäste erhielten mit diesem Öffnungsschritt nun die dringend benötigte Planungssicherheit, um in die Sommersaison in Rheinland-Pfalz zu starten.

Rheinland-Pfalz lockert die Corona-Einschränkungen nach und nach - in drei Stufen. Voraussetzung ist: Die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen muss fünf Tage hintereinander unter 100 liegen - also unter der Grenze zur Bundes-Notbremse. Für einige Lockerungen muss die Inzidenz sogar stabil unter 50 liegen. Und umgekehrt gilt: Werden diese Grenzen drei Tage lang hintereinander überschritten, greifen wieder strengere Regeln, ab 100 die der Bundes-Notbremse. Der Stufenplan:

Stufe 1 - ab 12. Mai
Öffnung von Hotels für kontaktarmen Urlaub:

  • In Kreisen und kreisfreien Städten, die fünf Werktage in Folge eine
    Inzidenz von unter 100 aufweisen und in denen die Bundesnotbremse
    nicht greift, wird kontaktarmer Urlaub möglich. Übernachtungen in Hotels sind „kontaktarm“ möglich, wenn ein eigenes Bad vorhanden und das Frühstück auf dem Zimmer (oder bei schönem Wetter auf der Terrasse oder im Biergarten) angeboten wird. Für den Aufenthalt ist eine negative Testung bei Anreise (oder bis zu 24 Stunden vorher) und danach alle 48 Stunden notwendig. Übernachtungen in Ferienwohnungen sowie in Wohnmobilen und Wohnwagen mit eigenen sanitären Anlagen sind dann ebenso erlaubt. 
     

Stufe 2 – ab 21. Mai
für Hotelübernachtungen mit Innengastronomie und Kultur

  • Bei einer Inzidenz von unter 50 sind Innengastronomie sowie Kultur im Innenraum mit Abstand, Test und Maske wieder möglich.
  • Auch kulturelle und sportliche Veranstaltungen im Freien sind mit Tests erlaubt. Hier liegt die Obergrenze bei 100 Personen, die feste Sitzplätze haben müssen. Bei den Sitzplätzen müssen die Abstandsregeln eingehalten werden.

Stufe 3 – ab 2. Juni
für Hotels, Innengastronomie, Freibäder und Kultur

  • Öffnung der kompletten Hotels (mit Innengastronomie und Wellnessbereichen) sowie Restaurants und von privaten und öffentlichen Freibädern.
  • Auch kulturelle Angebote im Innenbereich wie Theater, Opernhäuser, Kinos und Museen sind möglich  
    Die konkrete Umsetzung regelt die neue CoBeLVO, die in Kürze erscheint.

Die Inzidenz in Rheinland-Pfalz liegt bereits seit gestern im landesweiten Durchschnitt unter 100 (Stand: 11.05.21: 92,5) und sinkt erfreulicherweise kontinuierlich.

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Saarland


Auf einen Blick:

Außengastronomie: Seit 06.04.2021 unter Auflagen geöffnet.

Innengastronomie: Seit dem 31.05.2021 unter Auflagen geöffnet.

Hotels für touristische Übernachtungen: Seit dem 31.05.2021 unter Auflagen geöffnet.


Seit dem 31. Mai dürfen Restaurants und Cafés Gäste auch wieder im Innenbereich empfangen. Maximal zehn Menschen - negativ getestet, vollständig geimpft oder von Corona genesen - dürfen an einem Tisch sitzen. Auch Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und auf Campingplätzen sind mit Hygienekonzept und unter Auflagen wieder möglich, ebenso wie Reisebus- und Schiffsreisen. Reisende müssen einen negativen Test vorlegen, der bei mehrtägigen Aufenthalten alle 48 Stunden wiederholt werden muss. Strand- und Freibäder dürfen wieder öffnen.

Weitere Informationen

Sachsen


Auf einen Blick:

Außengastronomie: Öffnung seit 10.05.2021 unter Auflagen.

Innengastronomie: seit 31.05.2021 geöffnet, sofern Inzidenz in Landkreis stabil unter 50 liegt.

Hotels für touristische Übernachtungen: Öffnung seit 10.05.2021 unter Auflagen, sofern Inzidenz in Landkreis unter 50 liegt.


Mit seiner neuen Corona-Schutzverordnung, die ab 14. Juni gilt, sieht das Land stufenweise Lockerungen bei niedrigen Infektionszahlen vor. Unter anderem fällt die Testpflicht und die Kontakterfassung für den Restaurantbesuch und in Freibädern weg, wenn die Inzidenz von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Zwei Tage später greifen dann die Lockerungen. Beispielsweise auch Diskotheken, Clubs und Musikclubs dürfen öffnen. Bei einer Inzidenz von unter 50 ist die Öffnung von Hallenbädern, Kurbädern, Spaßbädern, Hotelschwimmbädern, Wellnesszentren und Thermen möglich. Bei einer Inzidenz von unter 100 sind touristische Übernachtungsangebote zulässig. Bei allen Aktivitäten sind neben einem Hygienekonzept immer Kontakterfassungen und tagesaktuelle Testungen - bei Übernachtungen zu Beginn - nötig.

Weitere Informationen:


Sachsen-Anhalt


Auf einen Blick:

Außengastronomie: Seit 08.05.2021 unter Auflagen geöffnet.

Innengastronomie: Seit 25.05.2021 unter Auflagen geöffnet.

Hotels Hotelsfürtouristische Übernachtungen: Seit 25.05.2021 unter Auflagen geöffnet.

Tanzlustbarkeiten: Seit 25.05.2021 unter Auflagen im Außenbereich geöffnet, sofern Inzidenz in Landkreis stabil unter 50 liegt.

Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe dürfen wieder öffnen. Anwesenheitsnachweise sind notwendig. Übernachtungsgäste müssen einen aktuellen Test vorweisen, wenn sie anreisen und danach alle 48 Stunden. Bei autarkem Tourismus wie auf Campingplätzen oder in Ferienhäusern und -wohnungen gilt die Testpflicht nur einmalig bei der Ankunft. Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 je 100 000 Einwohner sind Reisebustouren, Stadtrundfahrten und vergleichbare touristische Angebote wieder möglich. Dabei muss eine FFP2-Maske getragen werden, zudem gilt eine Testpflicht. Besuche der Außengastronomie sind wieder ohne Test erlaubt. Drinnen gilt die Testpflicht weiter - außer für Geimpfte und Genesene. Die Sperrstunde in der Gastronomie entfällt.

Weitere Informationen:


Schleswig-Holstein


Auf einen Blick:

Außengastronomie: Seit 12.04.2021 unter Auflagen geöffnet.

Innengastronomie: Seit17.05.2021 unter Auflagen geöffnet.

Hotels für touristische Übernachtungen: Seit 17.05.2021 unter Auflagen geöffnet.


Schleswig-Holstein steht Touristen aus ganz Deutschland offen. Übernachtungsgäste müssen einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test mitbringen und diesen alle drei Tage erneuern. Außengastronomie ist im Norden bereits seit längerem erlaubt, mittlerweile auch die Innengastronomie. Dort müssen Gäste einen negativen Corona-Test vorlegen, ausgenommen sind Übernachtungsgäste in ihrem jeweiligen Hotel.

Weitere Informationen:


Thüringen


Auf einen Blick:

Außengastronomie: Seit 06.05.2021 unter Auflagen geöffnet.

Innengastronomie: seit dem 02.06.2021 inzidenzabhängig

Hotels für touristische Übernachtungen: seit dem 02.06.2021 


Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen ab einer stabilen Inzidenz von unter 100 gebucht werden. Reisebusveranstaltungen sind dann für tagestouristische Angebote erlaubt, bei einer Inzidenz unter 50 auch mehrtägige Reisen. Hotels und Pensionen dürfen Gäste dann ebenfalls beherbergen - mit 60 Prozent Auslastung und Innengastronomie nur für Übernachtungsgäste. Gäste müssen zudem einen negativen Corona-Test vorlegen oder einen Impf- oder Genesungsnachweise. Auch muss eine Kontaktnachverfolgung möglich sein. Mit sinkender Inzidenz entfallen etwa in der Gastronomie gestaffelt Auflagen.

Tourismus

Campingplätze und Ferienwohnungen können gebucht werden, Hotels unter bestimmten Voraussetzung Gäste empfangen. Bei einer Inzidenz unter 100 dürfen Hotels und Pensionen nur zu 60 Prozent belegt sein. Gäste müssen bei Anreise und alle 72 Stunden einen negativen Corona-Test vorlegen. Die Testpflicht wird schrittweise bei niedriger Inzidenz gelockert und entfällt bei einem Wert von 35 in der jeweiligen Region. Auch Reisebusse können wieder genutzt werden.

Gastronomie

Außengastronomie bereits bei einer Inzidenz unter 100 öffnen. Ab jetzt gilt dies auch für die Innengastronomie bei einer Inzidenz von unter 50.

Weitere Informationen:

    (Mit Material der dpa)


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