Gericht in Niedersachsen stoppt Schließung von Discos bei Inzidenz über 10

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Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die coronabedingte Schließung von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 10 außer Vollzug gesetzt. Der Beschluss ist unanfechtbar, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Die Antragstellerin, die eine Shisha-Bar in Delmenhorst betreibt, hatte in einem Normenkontrolleilantrag argumentiert, die Schließung sei unverhältnismäßig. Nach den vom Robert Koch-Institut (RKI) aufbereiteten Daten spiele das Infektionsumfeld Gaststätte oder Shisha-Bar nur eine untergeordnete Rolle. Darüber hinaus seien die Inzidenzwerte willkürlich gewählt und nicht mehr hinreichend aussagekräftig, da sie die notwendigen Parameter nur unzureichend berücksichtigten.

Der Senat entsprach dem Antrag: Es handele sich bei der Schließung der Einrichtungen nicht um eine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Weitere Äntrage von Diskotheken- und Shisha-Bar-Betreibern sind damit gegenstandslos geworden. (dpa)


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