Gerichtshof stoppt Alkoholverbot in München

| Politik Politik

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das nächtliche Alkoholverbot der Stadt München für den öffentlichen Raum für unverhältnismäßig erklärt. Die Richter wiesen am Dienstag die Beschwerde der Landeshauptstadt zurück und bestätigten eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Dieses hatte am Freitag einem Eilantrag eines Mannes stattgegeben, der gegen das Verbot geklagt hatte.

Zwar sei das Verbot des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum ein geeignetes Mittel, um der Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, teilte der Verwaltungsgerichtshof mit. Ein Verbot, das sich auf das gesamte Stadtgebiet erstreckt, sei jedoch unverhältnismäßig. Das Verwaltungsgericht sei demnach zu Recht davon ausgegangen, dass es ausreiche, wenn der Alkoholkonsum auf einzelnen, stark frequentierten Plätzen verboten ist.

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) ließ daraufhin mitteilen, dass die Verbote nicht mehr stadtweit gelten werden, sondern nur an klar benannten Hotspots wie dem Gärtnerplatz oder den Isarauen. «Ich habe die Stadtverwaltung bereits beauftragt, eine neue Allgemeinverfügung zu verfassen, die alle Maßgaben der richterlichen Entscheidung berücksichtigt und so bald wie möglich veröffentlicht wird», sagte er laut Mitteilung.

Die Stadt München hatte am vergangenen Freitag nach einem weiteren Anstieg der Corona-Zahlen mit einer Allgemeinverfügung ein einwöchiges nächtliches Alkoholverbot für den öffentlichen Raum angeordnet. Demnach ist es zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten, etwa auf der Straße oder in Parks Alkohol zu trinken.

In den vergangenen Wochen hatte es an zentralen Plätzen in der Landeshauptstadt und an der Isar immer wieder ausufernde nächtliche Feiern gegeben. Ein Schwerpunkt lag am Gärtnerplatz.

Nicht betroffen von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof ist das Verbot, Alkohol zwischen 21 Uhr und 6 Uhr zu verkaufen.

Oberbürgermeister Reiter betonte allerdings auch, dass es ihm nicht darum gehe, Spaßverderber zu sein. Er wolle lediglich das Corona-Infektionsgeschehen so gut wie möglich im Griff behalten. Sollten die relevanten Infektionszahlen für München weiter sinken, könne von einem Alkoholverbot abgesehen werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland soll der Mindestlohn in den kommenden zwei Jahren auf bis zu 15 Euro steigen. Das erwartet Bundesarbeitsminister Hubertus Heil als zwingende Konsequenz aus einem neuen EU-Gesetz.

Am Donnerstag verhandelt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) erneut mit dem Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) über die Gehälter der rund 120.000 Beschäftigten bei McDonalds, Burger King, Nordsee, Vapiano und Co.

Eine repräsentative Umfrage unter 2.500 Männern und Frauen im Auftrag der Bertelsmann Stiftung bestätigt, was der DEHOGA Bayern schon lange fordert: Arbeitnehmer wünschen sich mehr Flexibilität.

Wegen Corona und Energie-Krise war die Mehrwertsteuer in der Gastronomie gesenkt worden. Seit diesem Jahr gilt wieder der alte Steuersatz. Die Branche sieht sich dadurch unter Druck gesetzt.

Der Fachkräftemangel ist in vielen Bereichen der Wirtschaft spürbar. Nun sollen ältere Beschäftigte mit einer Prämie dazu ermuntert werden, über das Rentenalter hinaus weiterzuarbeiten.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hat die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP nach dem Debakel bei den Wahlen in Sachsen und Thüringen zum Handeln aufgefordert. Die Ergebnisse seien ein deutliches Warnzeichen an die Ampel-Politik im Bund.

Wer über das Rentenalter hinaus arbeitet, kann schon bisher die eigene Rente aufbessern. Nun will die Ampel längeres Arbeiten noch attraktiver machen. Den Beschäftigten winkt eine Prämie.

Jugendliche dürfen in Begleitung Sorgeberechtigter etwa Bier oder Wein trinken. Das geht dem Bundesdrogenbeauftragten deutlich zu weit. Denn: Alkohol schadet - egal, wie viel man trinkt.

SPD und Grüne wollen den Nichtraucherschutz in Niedersachsen auf das Dampfen von E-Zigaretten und Cannabis ausweiten. Das sieht eine Gesetzesänderung vor, die die Regierungsfraktionen in den Landtag einbringen. 

Die deutsche Tourismuswirtschaft sieht eine Gefahr in zunehmender Abschottung und Nationalismus. Zwei große Verbände zeigen klare Haltung gegen Diskriminierungen und Rassismus.