Gesetzentwurf zu Mindestlohn, Mini- und Midijobs verzichtet auf Pflichten zur Aufzeichnung der Arbeitszeit

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Am Mittwoch hat das Bundeskabinett wie erwartet die Mindestlohnerhöhung sowie die Heraufsetzung der Minijob-Verdienstgrenze auf 520 Euro zum 1. Oktober 2022 beschlossen. Die beiden Referentenentwürfe wurden zu einem einheitlichen Kabinettsentwurf zusammengeführt.

Mit großer Erleichterung konstatiert der DEHOGA Bundesverband, dass die im Referentenentwurf des Arbeitsministeriums enthaltene Pflicht zur tagesaktuellen, elektronischen Arbeitszeitaufzeichnung komplett gestrichen wurde. Die schnelle und konsequente Gegenwehr der Wirtschaft sei hier offenbar erfolgreich gewesen, so der Verband. Mehrere Hundert Millionen Euro Bürokratielasten seine somit abgewehrt worden.

Nichts geändert habe sich dagegen an der erhöhten Personalkostenbelastung bei den Midijobs durch die Verlagerung der Sozialabgabenlast auf die Arbeitgeber, die der DEHOGA auf bis zu acht Prozent schätzt. Hier müsse weiterhin Überzeugungsarbeit geleistet werden. Außerdem befürwortet der DEHOGA eine Erhöhung der Minijobgrenze bereits zum 1. April 2022 als Beitrag zur Arbeitskräftesicherung in der Sommersaison. Zeitnah will der Verband dazu eine aktualisierte Stellungnahme vorlegen.


 

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