Am Mittwoch hat das Bundeskabinett wie erwartet die Mindestlohnerhöhung sowie die Heraufsetzung der Minijob-Verdienstgrenze auf 520 Euro zum 1. Oktober 2022 beschlossen. Die beiden Referentenentwürfe wurden zu einem einheitlichen Kabinettsentwurf zusammengeführt.
Mit großer Erleichterung konstatiert der DEHOGA Bundesverband, dass die im Referentenentwurf des Arbeitsministeriums enthaltene Pflicht zur tagesaktuellen, elektronischen Arbeitszeitaufzeichnung komplett gestrichen wurde. Die schnelle und konsequente Gegenwehr der Wirtschaft sei hier offenbar erfolgreich gewesen, so der Verband. Mehrere Hundert Millionen Euro Bürokratielasten seine somit abgewehrt worden.