Hamburg nun offiziell Corona-Hotspot - Maskenpflicht bleibt bestehen

| Politik Politik

Ganz Hamburg ist seit Samstag offiziell Corona-Hotspot und unterliegt damit strengeren Pandemieschutz-Regeln als die meisten anderen Bundesländer. Nach der neuen, auf Basis eines Bürgerschaftsbeschlusses vom vergangenen Mittwoch erlassenen Eindämmungsverordnung besteht unter anderem die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen bis Ende April fort. Dazu zählen etwa der Einzelhandel, der öffentliche Personennahverkehr und Veranstaltungen. In der Gastronomie könne die FFP2-Maske am Platz abgenommen werden. Bei Einkäufen des täglichen Bedarfs reiche eine medizinische Maske.

Für Clubs und Diskotheken gilt der Verordnung zufolge das 2G-Plus-Zugangsmodell. Demnach darf ohne einen tagesaktuellen Corona-Test nur in die Läden rein, wer geboostert ist oder einen Basisschutz plus eine Genesung nachweisen kann. Ungeimpfte haben keinen Zutritt. Besucher von Kliniken und Pflegeeinrichtungen benötigen neben einer FFP2-Maske einen negativen Corona-Test.

Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sind bislang die einzigen Länder, die sich flächendeckend zum Hotspot erklärt haben. In den anderen Ländern, also auch bei den Nachbarn Schleswig-Holstein und Niedersachsen, laufen die strengen Corona-Maßnahmen dagegen weitgehend aus. Im Norden etwa gilt die Maskenpflicht von Sonntag an nur noch in Kliniken, Pflegeheimen sowie im öffentlichen Nahverkehr. Überall sonst entfällt sie.

Für das Shoppen bedeutet das: Wer am Samstag oder an diesem verkaufsoffenen Sonntag in Hamburg einkaufen möchte, braucht dazu eine FFP2-Maske. Wer das Gleiche jenseits der Stadtgrenze tun möchte und in eine der fast 100 Gemeinden in Schleswig-Holstein fährt, in der die Bäderregelung mit Sonntagsöffnungen gilt, kann auf eine Maske verzichten. Gleiches gilt für Niedersachsen, wo in mehreren Orten an diesem Wochenende ein verkaufsoffener Sonntag ist oder die Bäderregelung gilt.

Die rot-grüne Koalition in der Hamburgischen Bürgerschaft hatte die Einstufung Hamburgs als Hotspot mit einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems begründet - obwohl die Hansestadt hinter Berlin die zweitniedrigste Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen in ganz Deutschland hat und auch bei der Hospitalisierungsinzidenz - also der Zahl der in Krankenhäusern neu aufgenommenen Covid-19-Patienten je 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche - nur von Berlin und Bremen unterboten wird. FDP und AfD haben deshalb angekündigt, wegen der Hotspot-Regelung vor Gericht zu ziehen.

Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD) hatte den Parlamentsbeschluss zuletzt noch einmal verteidigt. Hamburg stehe nur deshalb so gut da, weil man an der Maskenpflicht in Innenräumen festhalte, sagte sie dem Radiosender «Hamburg Zwei». «Wir haben ein bisschen in Hamburg das Präventionsparadox.» Hamburg habe sich vorgearbeitet und werde es mit der verlängerten Maskenpflicht im Sommer auch leichter haben als andere. «Allerdings wird uns das nun auch vorgehalten, dass wir ja so gut dastehen, dass wir nicht weiter was tun müssten, wir stehen aber so gut da, weil wir zum Beispiel die Maskenpflicht in Innenräumen noch haben.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.