Hotel-Hygienebericht: Foodwatch klagt gegen Kreis Ostholstein wegen «Topf Secret»

| Politik Politik

Juristischer Streit um die Herausgabe von Hygiene-Kontrollen von Restaurants: Schleswig-Holsteins Verbraucherschutzministerin Sütterlin-Waack lehnt einen Internet-Pranger ab. Weil ein Kreis die Berichte nicht herausgibt, hat die Verbraucherorganisation foodwatch nun Klage eingereicht.

Die Verbraucherorganisation foodwatch hat den Kreis Ostholstein auf Herausgabe von Hygiene-Kontrollberichten eines Hotels verklagt. Die Bürger hätten einen gesetzlichen Anspruch auf diese Berichte - «und zwar bundesweit und damit auch in Schleswig-Holstein», sagte Kampagnenleiter Oliver Huizinga der Deutschen Presse-Agentur. Die Organisation klage stellvertretend gegen den Kreis Ostholstein.

Die Behördenpraxis des Kreises geht laut foodwatch auf Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) zurück. Schleswig-Holstein sei das einzige Bundesland, in denen sämtliche Lebensmittelbehörden sich kategorisch weigerten, die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen herauszugeben. Sütterlin-Waack dürfe sich nicht über das Verbraucherinformationsgesetz stellen und «die Landkreise in Schleswig-Holstein zur Geheimhaltung verdonnern», sagte Huizinga.

Anfang 2019 war das foodwatch-Internetportal «Topf Secret» gestartet, über das Nutzer die Ergebnisse amtlicher Kontrollen von Restaurants, Bäckereien oder anderen Lebensmittelbetrieben abfragen können. Von bislang insgesamt 35 000 Anfragen betreffen laut der Organisation knapp 1500 das nördlichste Bundesland.

Im konkreten Fall geht es um ein Hotel an der hiesigen Ostseeküste. Der Kreis Ostholstein lehnte die Herausgabe der beiden letzten amtlichen Kontrollen des Hauses ab. Die Ablehnung der Behörde sei rechtswidrig, heißt es in der Klageschrift an das Verwaltungsgericht Schleswig, die der dpa vorliegt. Die Organisation sieht die Klage als Musterfall.

Laut Verbraucherschutzministerium sei die Klage zu erwarten gewesen. «Wir halten die pauschale Veröffentlichung von Kontrollberichten im Internet für nicht verhältnismäßig», sagte Sütterlin-Waack der dpa. Sie sehe die Rechtsauffassung des Ministeriums durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus dem vergangenen Jahr und die Mehrheit aktueller Verwaltungsgerichtsentscheidungen aus anderen Bundesländern bestätigt. «Einen Internetpranger lehnen wir ab.»

Stattdessen sollen Restaurants, Imbissbuden und Supermärkte in Schleswig-Holstein die Berichte von Hygiene-Kontrollen bald auf Nachfrage offenlegen müssen. Das Pottkieker-Gesetz des Landes befindet sich derzeit in der Umsetzung. Es soll im kommenden Jahr in Kraft treten. Es sei der bessere Weg, um im direkten Austausch zwischen Gast und Gastronom für Transparenz in diesem Bereich zu sorgen, sagte Sütterlin-Waack.

Wie der Saarländische Rundfunk kürzlich berichtete gibt auch das Saarland gibt keine Kontrollergebnisse mehr an „Topf Secret“ heraus. Verbraucher hatten auch im Saarland bereits zahlreiche Hygieneanfragen gestellt, die das Landesamt für Verbraucherschutz bislang auch in 170 Fällen beantwortet hat. Die Herausgabe der Kontrollberichte erfolgte aus rechtlichen Gründen jedoch nur in modifizierter Form. Die Fragesteller haben jedoch die Möglichkeit, die Originale im Landesamt für Verbraucherschutz einzusehen, was jedoch von den Anfragenden bislang in keinem einzigen Fall in Anspruch genommen wurde. 

Die „Topf-Secret“-Initiatoren kündigten an, gegen die Auskunftsverweigerung der SAAR-Behörde rechtlich vorgehen zu wollen. Derweil laufen bereits hunderte Gerichtsverfahren, die sich mit der Frage der Zulässigkeit eines Hygieneprangers beschäftigen. Auch der DEHOGA forderte bereits mehrfach die rechtliche Überprüfung. Laut Verband können durch die Handhabung von Topf Secret Existenzen in Gefahr geraten. (Tageskarte berichtete).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Als erstes Bundesland wird Bayern seine Städte und die ländlichen Räume bei der Akquisition von Tagungen und Kongressen aktiv unterstützen. Dazu hat die Bayerische Tourismusministerin Michaela Kaniber eine Initiative für Bayerns Kongresswirtschaft vorgestellt.

Das Handelsblatt hat eine interne Aufstellung aus dem Finanzministerium, die Sparvorschläge in Höhe von neun Milliarden Euro vorsieht, veröffentlicht. Ganz oben auf der Liste: die ermäßigte Mehrwertsteuer für die Hotellerie und die Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertag- und Nachtzuschlägen. Nach Gesprächen mit politisch Verantwortlichen stellt der DEHOGA die Dinge richtig.

Die Gewerkschaft Verdi und die Grünen im Bundestag haben sich für eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde ausgesprochen. Sie verwiesen erneut auf eine entsprechende EU-Richtlinie.

„Die Erhöhung der Luftverkehrssteuer ist falsch und belastend“, betont der Präsident des Deutschen Reiseverbandes anlässlich der zum 1. Mai anstehenden Umsetzung der im Februar von der Bundesregierung beschlossenen Anhebung um fast 20 Prozent.

Woher kommt der Honig? Wie viel Obst ist in der Konfitüre? Und was macht einen Fruchtsaft aus? Ein nun endgültig beschlossenes EU-Gesetz soll für mehr Klarheit auf dem Etikett sorgen.

Das EU-Parlament hat die neue Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung angenommen. Ein Verbote von Kleinstverpackungen wurden nach massiver Kritik überarbeitet. Auch eine Verpflichtung zum Angebot kostenfreien Leitungswassers in Restaurants wurde abgewendet. Das berichtet der DEHOGA.

Seit mehr als einem Jahr gilt die Mehrwegangebotspflicht bei Speisen und Getränken zum Mitnehmen. Kritiker beklagen die mangelnde Umsetzung des Gesetzes. Der BUND will nun nachsteuern.

Leerstände, Insolvenzen, Konsumflaute: Angesichts der schwierigen Situation bei Einzelhändlern und in vielen Innenstädten fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung zu einem Innenstadtgipfel auf.

Bayerns DEHOGA-Präsidentin Angela Inselkammer hat von Ministerpräsident Markus Söder 200 Millionen Euro Investitionshilfe gefordert. Der Freistaat nehme durch die Mehrwertsteuererhöhung 300 Millionen Euro mehr ein. Zumindest ein Teil davon könne er sofort der Branche zurückgeben, forderte Inselkammer bei einem Verbandstreffen in München.

Das Spitzengremium des DEHOGA bekräftigt Forderung nach einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Essen und drängt auf den sofortigen Stopp drohender neuer bürokratischer Belastungen. Es gehe um Fairness im Wettbewerb und die Zukunftssicherung der öffentlichen Wohnzimmer.