Hotel-Hygienebericht: Foodwatch klagt gegen Kreis Ostholstein wegen «Topf Secret»

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Juristischer Streit um die Herausgabe von Hygiene-Kontrollen von Restaurants: Schleswig-Holsteins Verbraucherschutzministerin Sütterlin-Waack lehnt einen Internet-Pranger ab. Weil ein Kreis die Berichte nicht herausgibt, hat die Verbraucherorganisation foodwatch nun Klage eingereicht.

Die Verbraucherorganisation foodwatch hat den Kreis Ostholstein auf Herausgabe von Hygiene-Kontrollberichten eines Hotels verklagt. Die Bürger hätten einen gesetzlichen Anspruch auf diese Berichte - «und zwar bundesweit und damit auch in Schleswig-Holstein», sagte Kampagnenleiter Oliver Huizinga der Deutschen Presse-Agentur. Die Organisation klage stellvertretend gegen den Kreis Ostholstein.

Die Behördenpraxis des Kreises geht laut foodwatch auf Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) zurück. Schleswig-Holstein sei das einzige Bundesland, in denen sämtliche Lebensmittelbehörden sich kategorisch weigerten, die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen herauszugeben. Sütterlin-Waack dürfe sich nicht über das Verbraucherinformationsgesetz stellen und «die Landkreise in Schleswig-Holstein zur Geheimhaltung verdonnern», sagte Huizinga.

Anfang 2019 war das foodwatch-Internetportal «Topf Secret» gestartet, über das Nutzer die Ergebnisse amtlicher Kontrollen von Restaurants, Bäckereien oder anderen Lebensmittelbetrieben abfragen können. Von bislang insgesamt 35 000 Anfragen betreffen laut der Organisation knapp 1500 das nördlichste Bundesland.

Im konkreten Fall geht es um ein Hotel an der hiesigen Ostseeküste. Der Kreis Ostholstein lehnte die Herausgabe der beiden letzten amtlichen Kontrollen des Hauses ab. Die Ablehnung der Behörde sei rechtswidrig, heißt es in der Klageschrift an das Verwaltungsgericht Schleswig, die der dpa vorliegt. Die Organisation sieht die Klage als Musterfall.

Laut Verbraucherschutzministerium sei die Klage zu erwarten gewesen. «Wir halten die pauschale Veröffentlichung von Kontrollberichten im Internet für nicht verhältnismäßig», sagte Sütterlin-Waack der dpa. Sie sehe die Rechtsauffassung des Ministeriums durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus dem vergangenen Jahr und die Mehrheit aktueller Verwaltungsgerichtsentscheidungen aus anderen Bundesländern bestätigt. «Einen Internetpranger lehnen wir ab.»

Stattdessen sollen Restaurants, Imbissbuden und Supermärkte in Schleswig-Holstein die Berichte von Hygiene-Kontrollen bald auf Nachfrage offenlegen müssen. Das Pottkieker-Gesetz des Landes befindet sich derzeit in der Umsetzung. Es soll im kommenden Jahr in Kraft treten. Es sei der bessere Weg, um im direkten Austausch zwischen Gast und Gastronom für Transparenz in diesem Bereich zu sorgen, sagte Sütterlin-Waack.

Wie der Saarländische Rundfunk kürzlich berichtete gibt auch das Saarland gibt keine Kontrollergebnisse mehr an „Topf Secret“ heraus. Verbraucher hatten auch im Saarland bereits zahlreiche Hygieneanfragen gestellt, die das Landesamt für Verbraucherschutz bislang auch in 170 Fällen beantwortet hat. Die Herausgabe der Kontrollberichte erfolgte aus rechtlichen Gründen jedoch nur in modifizierter Form. Die Fragesteller haben jedoch die Möglichkeit, die Originale im Landesamt für Verbraucherschutz einzusehen, was jedoch von den Anfragenden bislang in keinem einzigen Fall in Anspruch genommen wurde. 

Die „Topf-Secret“-Initiatoren kündigten an, gegen die Auskunftsverweigerung der SAAR-Behörde rechtlich vorgehen zu wollen. Derweil laufen bereits hunderte Gerichtsverfahren, die sich mit der Frage der Zulässigkeit eines Hygieneprangers beschäftigen. Auch der DEHOGA forderte bereits mehrfach die rechtliche Überprüfung. Laut Verband können durch die Handhabung von Topf Secret Existenzen in Gefahr geraten. (Tageskarte berichtete).


 

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