Hotel im Flutgebiet gebucht: Kein Recht auf kostenlose Stornierung

| Politik Politik

Wer eine Unterkunft in einer vom Hochwasser betroffenen Region gebucht hat, fragt sich nun womöglich: Bekomme ich mein Geld erstattet, wenn ich doch nicht anreisen möchte? Dabei gilt in den meisten Fällen: Kein Recht auf kostenlose Stornierung.

Viele Urlauber haben sich in diesem Jahr für einen Urlaub im eigenen Land entschieden. Doch nun wurden Teile Deutschlands von einer Hochwasser-Katastrophe heimgesucht, die schwere Verwüstungen angerichtet hat. Wer eine Unterkunft in einer betroffenen Region gebucht hat, fragt sich nun womöglich: Bekomme ich mein Geld erstattet, wenn ich doch nicht anreisen möchte? Dabei gilt in den meisten Fällen: Kein Recht auf kostenlose Stornierung.

Anders als Badeurlaub am Mittelmeer wird Urlaub in Deutschland in der Regel individuell gebucht, nicht als Pauschalreise. Das heißt, in diesem Fall gelten nicht die Vorzüge des Pauschalreiserechts.

Die wichtigste Frage ist, ob und in welchem Umfang eine Unterkunft überhaupt nutzbar ist und Reisenden zur Verfügung steht.

«Als Individualreisender können Sie Mietminderung geltend machen, wenn die Mietsache mangelhaft ist oder eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden ist», erklärt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Das ist eine Einzelfallabwägung.

Bei einem erheblichen Mangel ist eine außerordentliche Kündigung möglich: «Der Mangel muss dabei so gewichtig sein, dass Hotel oder Ferienwohnung nicht oder nur in geringem Umfang nutzbar ist», erläutert Wojtal - zum Beispiel durch gravierende Flutschaden.

Kein Recht auf kostenlose Stornierung

Wenn die Unterkunft geöffnet ist und Gäste empfängt, gilt: «Der Vermieter einer Ferienwohnung oder der Hotelier schulden mir allein die Zurverfügungstellung der Unterkunft», erklärt Julia Gerhards von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Nicht verantwortlich ist er dagegen dafür, dass die Unterkunft erreichbar ist und die Freizeitangebote in der Region geöffnet sind. «Das ist das Risiko, das der Individualreisende trägt.»

Reiserechtsexperte Jan Philipp Stupnanek von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sagt: «Bei einzeln gebuchten Unterkünften besteht ein Recht auf kostenfreie Stornierung nur, wenn es vertraglich vereinbart wurde.» Andernfalls habe der Anbieter einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Bei Unterkünften in Deutschland würden je nach Verpflegung 60 bis 90 Prozent des vereinbarten Preises fällig.

Bei individuell gebuchten Unterkünften im Ausland gilt das Recht des Landes, in dem das Hotel oder das Ferienhaus liegt.

«Ist die Ferienunterkunft zugänglich und ohne Gefahr für Leib oder Leben nutzbar, ist man auf die Kulanz des Anbieters oder günstige AGB angewiesen», betont Wojtal. Das heißt, entweder hat man ohnehin mit kurzfristiger Storno-Möglichkeit gebucht. Oder der Anbieter der Unterkunft stimmt zum Beispiel der Verschiebung des Urlaubs zu.

Ein kostenloses Stornierungsrecht ergibt sich auch nicht, wenn wegen der Flutschäden Ausflugsziele in der Region nicht erreichbar sind. Eine Ausnahme: «Das bequeme Erreichen des Ausflugsziels wurde explizit mit beworben», so Wojtal. «Hier muss man sich aber jeden Einzelfall genau ansehen.» Denn es kann auch sein, dass das Hotel lediglich über solche Ziele in der Gegend informiert hat.

Was gilt, wenn die Unterkunft nur schwer erreichbar ist?

«Bei Einzelreiseleistungen vertreten wir die Ansicht, dass die Wegegefahr den Verbraucher trifft», erklärt Wojtal. «Es muss aber natürlich auch zumutbar sein, sich dorthin zu begeben und dort aufzuhalten.» Herrscht also Lebensgefahr auf dem Weg zur Unterkunft, so kann der Aufenthalt durchaus unzumutbar sein. «Hier sind in der Praxis aber wirklich nur Extremfälle denkbar.»

Schiffsreisen sind besser abgesichert

Bei einer Flusskreuzfahrt handelt es sich in aller Regel um eine Pauschalreise. Fällt diese wegen der Flut aus, muss der Veranstalter das angezahlte Geld binnen 14 Tagen vollständig zurückzahlen.

Wird die Route geändert, weil zum Beispiel bestimmte Häfen nicht angelaufen werden können, so kann ein Reisemangel vorliegen. Sofern die Änderung erheblich ist. «Hier habe ich dann je nach Einzelfall einen Anspruch auf die anteilige Erstattung des Tagespreises, an dem die gebuchte Leistung nicht erbracht wurde», erklärt Wojtal.

Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden besteht aber nicht. Der wäre nur denkbar, wenn der Mangel nicht durch «unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände» verursacht wurde, wie Wojtal ausführt. Eine Überschwemmung ist genau ein solcher Umstand.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gewerkschaft Nahrungs-Genuss-Gaststätten und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband haben sich in Sachsen-Anhalt geeinigt und einen Tarifabschluss erzielt. Beschäftigte und Auszubildende profitieren.

Bundesagrarminister Cem Özdemir setzt sich für eine leichte Anhebung der Mehrwertsteuer auf Fleisch ein, um den Umbau der Tierhaltung zu höheren Standards zu finanzieren. Der Grünen-Politiker griff einen Vorschlag des Bauernverbands auf. Von Verbraucher- und Umweltschützern kam ein geteiltes Echo.

In niedersächsischen Städten und Gemeinden wird zunehmend Bettensteuer erhoben. Der Dehoga kritisiert die Mehrkosten für Gäste und den bürokratischen Aufwand für Gastgeber.

Eine türkische Erzeugergruppe setzt sich für einen einheitlichen EU-Döner ein, was zu höheren Preisen führen könnte. Würde ihr Antrag angenommen, gäbe es EU-weit festgelegte Zutaten und Zubereitungsweisen für Döner.

Der DEHOGA-Branchentag findet in diesem Jahr am 12. November 2024 in Berlin statt. Auf LinkedIn gab der Verband jetzt erste Redner bekannt: Drei prominente Politiker haben bereits zugesagt.

Eine Kampagne des Sozialunternehmens Social-Bee erhitzt die Gemüter in Hotellerie und Gastronomie. Eigentlich will das Unternehmen darauf aufmerksam machen, dass viele gutausgebildete Geflüchtete keine passenden Jobs bekommen. Bei der Kampagne würden jedoch Berufsbilder aus dem Gastgewerbe herabgewürdigt, lautet die Kritik.

Der Meldeschein soll künftig nicht mehr von Gästen mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgefüllt und unterschrieben werden. Der Deutsche Tourismusverband und der Deutsche Heilbäderverband fordern jedoch eine angemessene Übergangsfrist.

Die Bundesregierung hat einen Vorschlag der Ampel-Fraktionen aufgegriffen, der den bürokratischen Aufwand für Arbeitgeber etwas reduzieren soll. So sollen etwa Arbeitsverträge künftig vollständig digital abgeschlossen werden können.

Nach dem Beschluss des Rates der Stadt Hildesheim zur Einführung einer Bettensteuer ab 2025 zeigt sich die Hildesheimer Hotellerie tief enttäuscht: Hier werde eine einzelne Branche zum Stopfen von Haushaltslöchern herangezogen, so der Dehoga.

Berlin (dpa) - Zuckerhaltige Limonaden sollen nach dem Willen mehrerer Bundesländer teurer werden. 9 von 16 Bundesländern setzen sich für eine sogenannte Softdrink-Steuer ein, wie «Bild» unter Berufung auf eine Protokollerklärung zur Verbraucherschutzministerkonferenz berichtet.