Auch im Jahr 2024 ist bei einem ordnungsgemäßen Check-in in deutschen Hotels ein bisschen Zettelwirtschaft nötig, denn jeder Gast muss handschriftlich seine Meldedaten notieren und den Zettel unterschreiben. Ab dem kommenden Jahr soll damit zumindest für deutsche Gäste Schluss sein. Nach Ansicht des Hotelverbandes wird hier eine Chance für mehr Digitalisierung vertan, zudem greift die geplante Gesetzesänderung aus Sicht des Verbands nicht weit genug.
Doch von vorn: Bei seiner heutigen Sitzung wird der Bundestag voraussichtlich das viertes Bürokratieentlastungsgesetz verabschieden. Teil davon ist die Anpassung des Bundesmeldegesetzes. Inländische Hotelgäste müssen dann ab dem Jahreswechsel ihre Meldedaten nicht mehr hinterlegen, weder handschriftlich noch digital.
Hotelverband: Liegt nicht in unserer DNA, Gäste zu unterscheiden
«Wir haben natürlich mehr als nur inländische Gäste. Für unsere ausländischen Gäste, die im Durchschnitt 20 Prozent der Übernachtungen in Deutschland ausmachen, bleibt es bei dem bisherigen Verfahren», sagte Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland, der Deutschen Presse-Agentur. In den Hotels müsse also künftig streng nach inländischen und ausländischen Gästen unterschieden werden. «Das ist nicht in unserer DNA, Gäste unterschiedlich zu behandeln. Da erwarten wir durchaus Stress und Nachfragen an der Hotelrezeption», sagte Luthe.
Der Hotellerie-Experte stört sich bereits seit Jahrzehnten an dem handschriftlichen Verfahren beim Check-in. Nach eigenen Angaben hat er erstmals 1997 einen Brief an das Bundesinnenministerium geschickt, um das Prozedere anzupassen.
Abschaffung löst aus Verbandssicht vielerorts das Problem nicht
«Unsere Idealvorstellung wäre ein komplett digitales Verfahren gewesen», sagte Luthe - und zwar für Inländer und Ausländer. Die Nachbarländer hätten ein solches Verfahren, in Deutschland sei es aber «einfach nicht an den Start gekommen». Statt das Verfahren zu digitalisieren, wird es nun einfach gestrichen.
Die Bundesregierung hat den Entlastungseffekt auf 62 Millionen Euro beziffert. Luthe befürchtet allerdings, dass in einigen Unterkünften auch inländische Gäste weiter Meldezettel ausfüllen müssen. Denn zum Beispiel Heilbäder und Kurorte brauchen die Daten für ihre Kurbeitragssysteme und Fremdenverkehrsbeiträge. Betroffen seien 42 Prozent der Übernachtungen in Deutschland. «In den Heilbädern sind über 90 Prozent der Gäste Inländer», sagte Luthe.