Bei einer öffentlichen Anhörung des Europäischen Parlaments zur Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten betonte HOTREC die Notwendigkeit einer weiteren Feinabstimmung der kürzlich vorgeschlagenen Verordnung der Kommission. Der europäische Hotelmarkt ist geprägt von kleinen und mittleren Unternehmen, die zunehmend auf zwei große Online-Buchungsplattformen angewiesen sind. Dies führt zu erheblichen Marktungleichgewichten und auch zu unfairen Geschäftspraktiken, die reguliert werden müssen.
„Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagt Christian de Barrin, CEO von HOTREC, bei der öffentlichen Anhörung. „Der Entwurf würdigt die jahrelange Arbeit von HOTREC und seinen Mitgliedern zur Förderung von fairen Rahmenbedingungen in der Online-Distribution“, ergänzte de Barrin.
Drei wesentliche Aspekte sollten jedoch vor der finalen Verabschiedung der Verordnung noch weiter verfeinert und konkretisiert werden:
Kontrolle über eigenen Markenrechte: Der Markenname eines Unternehmens ist sein wertvollstes Gut, das unter der vollen Kontrolle des Unternehmens stehen sollte. Die Verwendung von Markennamen der gewerblichen Nutzer durch Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten (Brand Bidding) ist daher zu untersagen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des gewerblichen Nutzers vor.
Zugriff auf Daten: Gewerbliche Nutzer von Online-Plattformen sollten Zugang zu Daten haben, die durch ihre Tätigkeit bei den Plattformen erzeugt wurden. Zudem sollte die Beziehung zwischen Gast und Hotel nach Abschluss der Buchung nicht ausschließlich von der Plattform gesteuert werden. Darüber hinaus würde der Zugang zu Daten, die auf der Plattform im Zusammenhang mit dem jeweiligen Hotel generiert wurden, dem Hotel helfen, seinen Gästen einen besseren Service zu bieten. Gerade in Zeiten von Big Data ist dies auch eine Frage der Chancengleichheit.
Kontrolle über den Vertrieb der eigenen Leistung: Unternehmen müssen die Möglichkeit haben, die Bedingungen des eigenen Vertriebs selber zu kontrollieren. So muss es den Plattformen untersagt seien, die Freiheit der Unternehmen einzuschränken, auf den eigenen Kanälen günstigere Konditionen anzubieten als auf den Portalen. Diese sog. „Best-Preis-Klauseln“ behindern derzeit noch in vielen europäischen Ländern das Entstehen neuer Geschäftsmodelle und damit auch den Wettbewerb.
„HOTREC freut sich auf den weiteren Austausch mit dem Parlament und dem Rat, um einen fairen und transparenten Marktrahmen für Online-Vermittlungsdienste zu schaffen“, ergänzt Markus Luthe, Vorsitzender der HOTREC Distribution Task Force.