„Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür gerade stehen. Das gilt auch für scheinbar übermächtige Hotelbuchungsportale – ausnahmslos alle Buchungsportale, sagt der Hotelverband Deutschland. Dass HRS durch die Anwendung von Bestpreisklauseln in die unternehmerische Freiheit von Hotels eingegriffen, Markteintritte neuer Buchungsportale verhindert habe und den (Provisions-)Wettbewerb zwischen den Hotelbuchungsportalen beschränkte, stehe nach der Abstellungsverfügung des Bundeskartellamts vom 20.12.2013 und dem bestätigenden Beschluss des OLG Düsseldorf vom 09.01.2015 rechtskräftig fest, so der Verband. Somit hätten die betroffenen Hotels den Grundsätzen des europäischen und deutschen Kartellrechts nach gegen HRS Anspruch auf Ersatz des Schadens, der beispielsweise durch überhöhte Kommissionszahlungen und Einbußen im Direktvertrieb entstanden sei. „Der Hotelverband Deutschland (IHA) wird in Deutschland gelegene Hotels hierbei unterstützen und ein kostengünstiges Prozedere anbieten. Wir weisen zudem ausdrücklich auf die möglicherweise Anfang Januar 2018 ablaufende Verjährungsfrist hin“, teilt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe mit. Der Hotelier Haakon Herbst sieht das anders und hat zu dem Thema eine kontroverse Diskussion angezettelt. „Das ist so bitter... es wurde Niemand gezwungen mit HRS zusammen zu arbeiten und jetzt wird hier eine Hetzjagd angezettelt... ich schäme mich für dieses Vorgehen! Wenn wir als Branche jemanden angehen sollten, dann fallen mir ganz andere Themen als die Distributoren ein!“, schreibt Herbst in einem Facebook-Post