In Baden-Württemberg treten weitreichende Corona-Lockerungen für Geimpfte und Genesene in Kraft

| Politik Politik

Ab sofort gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Besonders für Ungeimpfte und nicht vom Virus genesene Menschen dürfte der Alltag nun vielerorts komplizierter werden. Auch Hotels und Restaurants sind betroffen.

Eine neue Corona-Verordnung mit weitreichenden Lockerungen für geimpfte und vom Virus genesene Menschen tritt am Montagmorgen in Baden-Württemberg in Kraft. Wer zu einer dieser beiden Gruppen gehört, genießt unabhängig von lokalen oder regionalen Corona-Inzidenzen von Wochenbeginn an in vielen Bereichen wieder größere Freiheiten.

Ungeimpfte und Nicht-Genesene müssen hingegen jetzt wesentlich häufiger als bisher negative Antigen-Schnelltests vorweisen, die jeweils nicht älter als 24 Stunden sein dürfen. Das gilt etwa für Besuche in Museen, Hotels, Fitnessstudios, bei Ausstellungen, beim Friseur sowie in Restaurants in Innenräumen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind unter anderem noch nicht eingeschulte Kinder. Schüler müssen nach Regierungsangaben ebenfalls keine separaten Tests vorweisen, sofern sie schon in ihren Schulen einer regelmäßigen Corona-Testung unterliegen.

Für ungeimpfte und nicht genesene Gäste von Clubs und Diskotheken ist kein Antigen-Schnelltest ausreichend, sondern hier muss im Vorfeld sogar ein negativer PCR-Test gemacht werden, der beim Eintritt maximal 48 Stunden alt sein darf und vergleichsweise teuer ist.

Bisherige Kontaktbeschränkungen und Regelungen für private Veranstaltungen und Feiern werden aufgehoben. Anderswo bleibt - auch für Geimpfte und Genesene - die Maskenpflicht erhalten. Sie gilt etwa im Nahverkehr, im Einzelhandel, in Hotels und bei den allermeisten nicht-privaten Veranstaltungen zumindest in geschlossenen Räumen.

Weitreichende Lockerungen für Geimpfte und Genesene ab Montag

Viele Bereiche des öffentlichen Lebens in Baden-Württemberg stehen von diesem Montag an nur noch Menschen offen, die entweder von einer Corona-Infektion genesen, gegen das Virus geimpft oder aktuell negativ getestet sind. Das geht aus der neuen Corona-Verordnung hervor, die das Staatsministerium in der Nacht zum Sonntag in Stuttgart veröffentlichte. Damit ist klar: Für vollständig geimpfte und genesene Menschen werden die Corona-Beschränkungen im Südwesten inzidenzunabhängig weitgehend aufgehoben, die Maskenpflicht bleibt allerdings vielerorts bestehen.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss in Zukunft in zahlreichen Bereichen einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Das gilt unter anderem für Besuche in Krankenhäusern, Altenheimen, Museen, Hotels, Fitnessstudios, bei Ausstellungen, beim Friseur sowie etwa bei Restaurantbesuchen in Innenräumen. Ausgenommen von der Testpflicht sind unter anderem noch nicht eingeschulte Kinder. Schüler müssen nach Regierungsangaben ebenfalls keine separaten Tests vorweisen, sofern sie schon in ihrer Schule einer regelmäßigen Corona-Testung unterliegen. Ein entsprechender Nachweis müsse allerdings erbracht werden.

All diese Regeln werden unabhängig von der bisher in vielen Bereichen maßgeblichen Sieben-Tage-Inzidenz einzelner Stadt- oder Landkreise angewendet und gelten für ganz Baden-Württemberg. Für ungeimpfte und nicht genesene Gäste von Clubs und Diskotheken ist kein Antigen-Schnelltest ausreichend, sondern hier muss im Vorfeld sogar ein negativer PCR-Test gemacht werden, der beim Eintritt maximal 48 Stunden alt sein darf und vergleichsweise teuer ist.

Bisherige Kontaktbeschränkungen und Regelungen für private Feiern und Veranstaltungen werden komplett aufgehoben. Anderswo bleibt - auch für Geimpfte und Genesene - die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form erhalten. Sie gilt etwa im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel, in Hotels, Büchereien, bei den allermeisten nicht-privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sowie beispielsweise auch am Arbeitsort, sofern hier ein Abstand von 1,50 Metern zum Nebenmann oder zur Nebenfrau nicht dauerhaft eingehalten werden kann. In der Schule gilt nach den Sommerferien ab dem 13. September für zunächst zwei Wochen ebenfalls eine generelle Maskenpflicht im Unterricht.

Großveranstaltungen wie Theater- und Konzertaufführungen, Stadt- und Volksfeste, Festivals oder Sportevents sind prinzipiell unter Vollauslastung möglich, wenn nicht mehr als 5000 Menschen teilnehmen. Geht die Besucherzahl darüber hinaus, dürfen die zur Verfügung stehenden Plätze nur noch zur Hälfte besetzt werden - bis zu einer Grenze von maximal 25 000 Menschen. Finden die Events im Freien mit weniger als 5000 Menschen statt und unter der Prämisse, dass immer ein Abstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann, verlangt das Land von Ungeimpften und Nicht-Genesenen keinen Test.

Allerdings hatten zuletzt mehrere Veranstalter schon schärfere Maßnahmen angekündigt. Einige wollen beispielsweise nur Geimpfte und Genesene reinlassen oder Nicht-Geimpften allenfalls ein kleineres Kontingent an Tickets zur Verfügung stellen. Die Veranstalter können in der Regel so vorgehen, weil sie über das Hausrecht verfügen.

Die grün-schwarze Landesregierung teilte mit, man behalte sich zusätzliche Maßnahmen vor, wenn das Ausbruchsgeschehen sich verstärke und eine «Überlastung des Gesundheitswesens» drohe. Dazu werde man neben der Sieben-Tage-Inzidenz auch die Auslastung der Intensivbetten, die Impfquote und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe fortlaufend beobachten.

Die Antigen-Schnelltests sollen noch bis zum 11. Oktober vom Steuerzahler finanziert werden, anschließend müssen die Bürger dafür selbst zahlen. Auch hier gibt es einige Ausnahmen - etwa für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt – darunter Schwangere sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. PCR-Tests, die für Discos und Clubs gebraucht werden, sind in der Regel schon jetzt kostenpflichtig und nochmals deutlich teurer. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gewerkschaft Nahrungs-Genuss-Gaststätten und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband haben sich in Sachsen-Anhalt geeinigt und einen Tarifabschluss erzielt. Beschäftigte und Auszubildende profitieren.

Bundesagrarminister Cem Özdemir setzt sich für eine leichte Anhebung der Mehrwertsteuer auf Fleisch ein, um den Umbau der Tierhaltung zu höheren Standards zu finanzieren. Der Grünen-Politiker griff einen Vorschlag des Bauernverbands auf. Von Verbraucher- und Umweltschützern kam ein geteiltes Echo.

In niedersächsischen Städten und Gemeinden wird zunehmend Bettensteuer erhoben. Der Dehoga kritisiert die Mehrkosten für Gäste und den bürokratischen Aufwand für Gastgeber.

Eine türkische Erzeugergruppe setzt sich für einen einheitlichen EU-Döner ein, was zu höheren Preisen führen könnte. Würde ihr Antrag angenommen, gäbe es EU-weit festgelegte Zutaten und Zubereitungsweisen für Döner.

Der DEHOGA-Branchentag findet in diesem Jahr am 12. November 2024 in Berlin statt. Auf LinkedIn gab der Verband jetzt erste Redner bekannt: Drei prominente Politiker haben bereits zugesagt.

Eine Kampagne des Sozialunternehmens Social-Bee erhitzt die Gemüter in Hotellerie und Gastronomie. Eigentlich will das Unternehmen darauf aufmerksam machen, dass viele gutausgebildete Geflüchtete keine passenden Jobs bekommen. Bei der Kampagne würden jedoch Berufsbilder aus dem Gastgewerbe herabgewürdigt, lautet die Kritik.

Der Meldeschein soll künftig nicht mehr von Gästen mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgefüllt und unterschrieben werden. Der Deutsche Tourismusverband und der Deutsche Heilbäderverband fordern jedoch eine angemessene Übergangsfrist.

Die Bundesregierung hat einen Vorschlag der Ampel-Fraktionen aufgegriffen, der den bürokratischen Aufwand für Arbeitgeber etwas reduzieren soll. So sollen etwa Arbeitsverträge künftig vollständig digital abgeschlossen werden können.

Nach dem Beschluss des Rates der Stadt Hildesheim zur Einführung einer Bettensteuer ab 2025 zeigt sich die Hildesheimer Hotellerie tief enttäuscht: Hier werde eine einzelne Branche zum Stopfen von Haushaltslöchern herangezogen, so der Dehoga.

Berlin (dpa) - Zuckerhaltige Limonaden sollen nach dem Willen mehrerer Bundesländer teurer werden. 9 von 16 Bundesländern setzen sich für eine sogenannte Softdrink-Steuer ein, wie «Bild» unter Berufung auf eine Protokollerklärung zur Verbraucherschutzministerkonferenz berichtet.