Infektionsschutzgesetz - Branchenkritik bislang nicht ausgeräumt

| Politik Politik

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und damit die Pläne der Bundesregierung für die Corona-Schutzmaßnahmen ab Oktober verabschiedet. Die Änderungen gegenüber den von den Bundesministern Lauterbach und Buschmann vorgelegten Eckpunkten sind dabei nur marginal. „An unserer generellen Bewertung der Pläne ändert sich deshalb nur wenig. Auch wenn wir erleichtert sind, dass Schließungen von gastronomischen Einrichtungen und Beherbergungsverbote im geplanten „Instrumentenkatalog der Länder“ (§ 28b IfSG) nicht vorgesehen sind, appellieren wir weiter eindringlich an Bundestag und Bundesrat, das Gesetzesvorhaben noch grundlegend zu überarbeiten“, sagt der DEHOGA Bundesverband

Erfreulich sei, dass Bundesjustizminister Buschmann explizit betont habe, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt Anwendung finden muss. So gilt: Wenn die Infektionslage im Oktober so ist, wie sie heute ist, dürften danach keine Maßnahmen aus dem Stufenplan notwendig sein. Positiv sei auch, dass die vieldiskutierte Ausnahmeregelung von einer Maskenpflicht für innerhalb der zurückliegenden drei Monate Geimpfte oder Genesene ein Stück weit abgeschwächt wurde. Nun sollen die Länder die Wahl haben, ob Sie im Fall der Fälle von dieser Idee Gebrauch machen oder nicht. Damit ist diese umstrittene Regelung zum Impfstatus aber nicht aus der Welt, sondern lediglich in die Entscheidungshoheit der Länder verlegt worden, so der DEHOGA.

„Wir vermissen zudem insbesondere, dass bundesweit einheitliche Parameter wie zum Beispiel die Hospitalisierungsrate definiert werden, die dann maßgeblich für den Erlass bestimmter Maßnahmen sind. Wenn der Gesetzgeber den „Instrumentenkasten für die Länder“ definiert und richtigerweise herausgestellt hat, dass die Verhältnismäßigkeit zu wahren ist und dass auch im Herbst und Winter gilt „Freiheitseinschränkungen darf es nur geben, wenn sie erforderlich sind“, dann muss konsequenterweise auch definiert werden, welche Kriterien und Grenzen bundesweit zur Beurteilung des Infektionsgeschehens zur Anwendung kommen. Korrekturen und Klarstellungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren durch Bundestag und Bundesrat sind deshalb dringend erforderlich“, so der Verband.

„Die als Instrument in der zweiten „Gefahrenstufe“ vorgesehene Begrenzung der Personenzahl bei Veranstaltungen würde einmal mehr zu erheblichen Umsatzverlusten führen, wie die Erfahrungen aus dem letzten Winter unmissverständlich gezeigt haben, glaubt der DEHOGA. In zahlreichen Gerichtsentscheidungen wurde die Rechtswidrigkeit der Corona-Maßnahmen nur unter Verweis auf die kompensierenden Corona-Hilfen verneint. Wenn unsere Branche erneut mit kostenintensiven Auflagen und Corona-Maßnahmen belastet wird, muss also auch frühzeitig klar geregelt werden, dass und wie Unterstützung im Fall der Falle gewährt wird“ , so der Verband.

Ebenfalls wäre zu begrüßen, wenn wieder kostenfreie Tests zur Verfügung gestellt und ausreichend Testkapazitäten geschaffen werden, sagt der DEHOGA abschließend.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Die Wirtschaft sagt: Das reicht noch lange nicht. Zu dem Paket gehört auch der Wegfall der Meldebescheinigung für inländische Übernachtungsgäste.