Gestern hat der Bundestag in 2./3. Lesung das „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ beschlossen. Darin enthalten : Die Erhöhung der Ausgleichsabgabe, die Unternehmen bezahlen müssen, die nicht genug schwerbehinderte Arbeitnehmer beschäftigen. Es gab zwar noch einige kleinere Änderungen im Gesetz. Der zentrale Kritikpunkt des DEHOGA blieb aber unverändert: Die Verteuerung der Ausgleichsabgabe und die Neueinführung einer sog. „vierten Staffel“.
Der DEGHOGA erläutert: Schon bisher ist die Abgabehöhe gestaffelt. Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Bis 40 Arbeitsplätze muss ein schwerbehinderter Arbeitnehmer beschäftigt werden, bis 60 Arbeitsplätze zwei. Wird diese Beschäftigungsquote nicht erreicht, wird die Ausgleichsabgabe fällig. Je weniger schwerbehinderte Beschäftigte ein Unternehmen hat, desto höher ist die Abgabe, die es für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz bezahlen muss.