Kabinett beschließt besseren Schutz von Hinweisgebern

| Politik Politik

Die Bundesregierung will Bürger, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen oder Behörden geben, besser vor Kündigung und Mobbing schützen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Kabinett nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. Als nächstes befassen sich Bundestag und Bundesrat damit.

Geschützt werden damit nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch Beamte, Selbstständige, Anteilseigner und Mitarbeiter von Lieferanten. Bei den Hinweisen kann es beispielsweise um Verstöße gegen Umweltschutzvorgaben oder Sicherheitsvorschriften, aber auch gegen das Kartellrecht gehen. Die sogenannten Whistleblower sollen sich an Meldestellen wenden können, wo ihre Identität vertraulich behandelt wird. Auch anonyme Hinweise sollen bearbeitet werden.

Ungerechtfertigte Nachteile für den Hinweisgeber wie Kündigung, Abmahnung, Verhindern einer Beförderung, Diskriminierung, Rufschädigung und Mobbing sind verboten und können zu Geldbußen führen.

Alle Arbeitgeber und Organisationen mit mindestens 50 Beschäftigten sollen eine solche Meldestelle einrichten müssen. In einem Konzern soll es ausreichen, wenn es eine Meldestelle bei der Konzernmutter gibt. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie Hinweisgeber, die Bedenken haben, sich an eine interne Stelle zu wenden, können beim Bundesamt für Justiz vorstellig werden.

Bei der Reform steht Deutschland unter Zeitdruck, denn es droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Eigentlich lief Mitte Dezember eine Frist für die EU-Staaten aus, gemeinsame Regeln zum Schutz von Hinweisgebern in nationales Recht umzuwandeln. Das Justizministerium begründete die Verzögerung mit der früheren schwarz-roten Bundesregierung. Ein fertiger Entwurf sei am Widerspruch der Union gescheitert. Die neue rot-grün-gelbe Regierung habe das Projekt umgehend aufgenommen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Die Wirtschaft sagt: Das reicht noch lange nicht. Zu dem Paket gehört auch der Wegfall der Meldebescheinigung für inländische Übernachtungsgäste.