Kabinett bringt „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ auf den Weg

| Politik Politik

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Bundesinnenministeriums für das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ beschlossen. Dieses Gesetz hat das Ziel, eine effektivere Durchsetzung der Ausreisepflicht, insbesondere von abgelehnten Asylbewerbern, zu erreichen. Für das Gastgewerbe ist dieses Gesetz insbesondere aufgrund des unmittelbaren politischen Zusammenhangs mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) relevant.

Der DEHGOA Bundesverband weist darauf hin, dass die Union den Start der parlamentarischen Beratungen zum FEG an die Bedingung eines vorherigen Kabinettsbeschlusses zum „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ geknüpft hatte. Schon allein deshalb sei es aus DEHOGA-Sicht zu begrüßen, dass die Ressorts einem Kompromiss näher gekommen sind. Es bleibe zu hoffen, dass damit die Beratungen zum FEG zügig weitergeführt werden können und das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann. 

Der Gesetzentwurf zum „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ sieht u.a. vor, in der Gruppe der Geduldeten stärker zu unterscheiden, ob die Gründe der Nichtausreise in der geduldeten Person liegen oder nicht. Das ist nach Auffassung der Arbeitgeber auch arbeitsmarktpolitisch grundsätzlich richtig, denn es kann von Geduldeten erwartet werden, dass sie mitwirken, um z. B. ihre Identität zu klären. Zentral dabei ist, dass die zu unternehmenden Anstrengungen für die Betroffenen auch "leistbar" und die Anforderungen transparent sind. Ausreisepflichtige mit ungeklärter Identität, die das Abschiebehindernis durch falsche Angaben selbst herbeigeführt haben oder bei der Passbeschaffung nicht mitgewirkt haben, erhalten z.B. keine Beschäftigungserlaubnis. Die Ressortabstimmung zu dieser Frage ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Weiter sollen im Asylbewerberleistungsgesetz Anspruchseinschränkungen bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten (z. B. Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen oder Integrationskurse ablehnen) eingeführt werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Segment Alkoholfreier Wein ist zurzeit das Einzige, dass weltweit ansteigt. Gleichzeitig gibt es in der Weinverordnung einige Regelungen, die die Vermarktung alkoholfreier Weine von Weingütern mit Trauben aus der Region erschweren.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt. Dem Abschluss waren lange Verhandlungen vorausgegangen. Die Gewerkschaft dachte sogar über Warnstreiks nach und wurde dafür von Dorint-Boss Iserlohe scharf kritisiert.

Der Essenslieferant Delivery Hero mit Hauptsitz in Berlin steht schon länger im Fokus der EU-Wettbewerbshüter. Nun leitet Brüssel den nächsten Schritt ein. Eine Strafe von mehr als 400 Millionen ist möglich.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten haben sich in der Tarifrunde 2024 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie geeinigt.

Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie gerieten viele Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Der Bund unterstützte sie mit milliardenschweren Hilfspaketen. Viele Rückforderungen landen jetzt vor Gericht. Es geht um Milliarden.

Hotels und Restaurants klagen teilweise über schlechte Umsätze. Jetzt fordert die NGG in Baden-Württemberg 15 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten. Die Arbeitgeber reagieren mit Unverständnis.

Der Landtag beschließt eine Fülle von Verboten beim Konsum von Cannabis im Freistaat. Kritiker sehen in dem neuen Gesetz Hysterie und fordern ein Ende des Kulturkampfs. Die Wiesn-Wirte zeigen sich zufrieden.

Das Bundeskabinett verschärft das Luftsicherheitsgesetz, um radikale Klimaschützer und andere Störer von gefährlichen Aktionen auf Flughäfen abzuhalten. Stimmt der Bundestag zu, sind künftig auch Freiheitsstrafen möglich.

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) zugestimmt. Das Gesetz tritt damit am 1. August in Kraft. Vom DEHOGA kommt Zuspruch aber auch Kritik.

Die Ampel will mit steuerlichen Vorteilen Fachleute nach Deutschland locken. Aus der Opposition kommt scharfe Kritik. Auch die Bevölkerung steht dem Vorhaben mehrheitlich kritisch gegenüber.