Kauf der Luca-App in Mecklenburg-Vorpommern war rechtswidrig

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Der Kauf der Luca-App zur Verfolgung von Kontakten in der Corona-Pandemie durch das Land Mecklenburg-Vorpommern war vergaberechtswidrig. Das Oberlandesgericht (OLG) in Rostock erklärte am Donnerstag den Kauf vom 8. März dieses Jahres für unwirksam. In der Direktvergabe liege ein Wettbewerbsverstoß, ein Antrag auf Gestattung der Fortführung des Vertrages wurde zurückgewiesen. Das Gericht gab damit der Klage des Software-Unternehmens Vidavelopment in Wallenhorst (Niedersachsen) Recht.

In seiner Begründung sah das Gericht wegen der Pandemie zwar eine nicht vorhersehbare Dringlichkeit zur Beschaffung der App, dennoch hätte der Wettbewerb nicht gänzlich ausgeschlossen werden dürfen. Es wäre zumutbar gewesen, mehrere Angebote einzuholen.

Wie das OLG feststellte, hatte Vidavelopment bereits im Oktober 2020 ein Angebot zu seinem Produkt, die Vida-App, an die Staatskanzlei und vier Tage vor dem Kauf der Luca-App noch einmal direkt an Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) geschickt. Dieses Angebot hätte in die Auswahlentscheidung mit einbezogen werden müssen.

Das OLG befand außerdem, dass die Vida-App grundsätzlich konkurrenzfähig sei und die Mindestanforderungen der Landesregierung erfüllte. Die Entscheidung sei rechtskräftig, betonte das Gericht. Der Geschäftsführer von Vidavelopment, Robert Haile, zeigte sich erfreut und begrüßte das Urteil. Es müsse nun geklärt werden, welche Konsequenzen zu ziehen seien.

Digitalisierungsminister Christian Pegel (SPD) bedauerte die Entscheidung des OLG und verwies gleichzeitig auf mehrere Verfahren, die zuvor zugunsten des Landes entschieden worden seien. Pegel wollte das Urteil aber erst dann kommentieren, wenn es schriftlich vorliegt. Dies gelte auch für die Frage, ob und in welcher Weise womöglich eine erneute Vergabe erfolgt. (dpa)


 

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