„Kein Grund zur Panik“ – Bundestag stimmt vorerst gegen ermäßigte Gastro-Mehrwertsteuer

| Politik Politik

Die Opposition im Bundestag hat vor Preissteigerungen in Kneipen und Restaurants sowie für Gaskunden gewarnt. Hintergrund sind Pläne der Bundesregierung, Steuervergünstigungen auslaufen zu lassen. Der Linke-Abgeordnete Christian Görke sprach am Donnerstag bei einer Debatte im Bundestag von milliardenschweren Steuererhöhungen und einem «Preisschock». Er warf der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP soziale Kälte vor. Der CDU-Abgeordnete Olav Gutting kritisierte, die Regierung wolle die Menschen trotz hoher Inflation noch weiter belasten.

Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei der Lieferung wird mit sieben Prozent besteuert. Um die Branche während der Corona-Krise zu entlasten, war der Steuerersatz auch für Speisen im Restaurant von 19 auf sieben Prozent gesenkt worden. Die Regelung wurde wegen der Energiekrise mehrmals verlängert, zuletzt bis Ende dieses Jahres. Eine Verlängerung wird derzeit in der Koalition diskutiert.

Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion, den Verzehr von Speisen in Restaurants dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent zu besteuern, fand keine Mehrheit im Parlament. Die CDU-Abgeordnete Anja Karliczek hatte die Ampel zuvor aufgefordert, dafür zu stimmen - um klar zu machen, dass sie die Gastronomie in schwierigen Zeiten unterstütze. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte: «Nach Corona-Schock, Energiepreis-Schock und Lebensmittelpreis-Schock braucht die Gastronomie dauerhafte Entlastungen bei der Mehrwertsteuer und keinen Ampel-Steuer-Schock.» Die «Arroganz-Ampel» handle gegen den Mittelstand und die Gastronomie.

Zum anderen geht es darum: Wegen der plötzlich extrem hohen Preise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatte die Bundesregierung Gas und Fernwärme im vergangenen Jahr steuerlich begünstigt. Ursprünglich sollte bis März 2024 der niedrigere Mehrwertsteuersatz von 7 statt 19 Prozent gelten.

Der FDP-Politiker Till Mansmann sagte, die Liberalen seien für eine Verlängerung und Entfristung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie. Es müsse aber die neue Steuerschätzung abgewartet werden, so dass es erst im November eine Entscheidung geben könne.

Der Grünen-Abgeordnete Dieter Janecek sagte, er könne die Sorgen der Branche verstehen. Der Bundeshaushalt sei aber in einer Phase der Konsolidierung. Eine Entscheidung werde im Lichte der Steuerschätzung getroffen.

„Kein Grund zur Panik“, schrieb der DEHOGA Bayern am seine Mitglieder, da der Antrag mit Hinweis auf die Steuerschätzung dieser erwartungsgemäß abgelehnt worden sei.
 
Diese Entscheidung sei vorhersehbar und folge einem gleichbleibenden Muster: Oppositionsanträge würden regelmäßig von den Regierungsfraktionen abgelehnt.
 
Auch Bundesfinanzminister Christian Lindner wies in einem persönlichen Schreiben an die Verbände bereits darauf hin: „Über eine mögliche Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird jedoch erst im Rahmen der weiteren Beratungen über den Bundeshaushalt 2024, spätestens aber im Lichte der Steuerschätzung Ende Oktober, zu entscheiden sein.“

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hatte im Falle einer Rückkehr zum bisherigen Mehrwertsteuersatz bereits vor mehr als 12 000 Betriebsschließungen, Preissteigerungen von mehr als 15 Prozent, sinkenden Umsätzen und weniger Jobs gewarnt. Auch der Hamburger Starkoch Tim Mälzer forderte eine Beibehaltung der vergünstigten Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie.

Die Branche steht weiter massiv unter Druck, wie aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen. „Eine Steuererhöhung auf Speisen zum 1. Januar 2024 müsste in vollem Umfang an die Gäste weitergegeben werden wie auch weitere Kostenbelastungen, da die Gastronomen keine Spielräume und Reserven mehr haben. Das führt zu einem Preisschock für die Gäste. Weniger Gäste, Umsatzverluste und weitere Betriebsschließungen wären vorprogrammiert“, sagt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick und mahnt: „Warum soll unsere Branche wieder steuerlich benachteiligt werden? Wir wollen, dass Essen einheitlich mit 7% besteuert wird, egal ob, wie und wo zubereitet, und wie und wo verzehrt. So sieht Steuerfairness aus.“

„Der Bundestag hat eine Chance verpasst, die (System-)Gastronomie in Deutschland zu entlasten! Jetzt gilt es, nicht nachzulassen, die Kräfte in der Branche weiter zu bündeln und gemeinsam ohne Unterlass für eine Entfristung des reduzierten Steuersatzes zu kämpfen“, so BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert.


 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In wenigen Wochen befindet eine Kommission über die Erhöhung der Lohnuntergrenze. Eine Zahl spielte im Wahlkampf eine große Rolle - und sie findet offenbar breiten Rückhalt.

Einen Termin beim Arzt oder im Restaurant reservieren - und dann ohne Absage verstreichen lassen. Das kostet inzwischen oft. Niedersachsen will mehr Klarheit bei dem Thema.

Entlastung auf bayerischer Ebene: Zum 1. Juni tritt eine Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung und des Kostenverzeichnisses in Kraft. Damit setzt das Bayerische Tourismusministerium einen weiteren Schritt zum Bürokratieabbau um. Worum es genau geht, bei Tageskarte.

Es ist eine Premiere: Zum ersten Mal tagt der Koalitionsausschuss mit den Spitzen von CDU, CSU und SPD. Auf der Agenda: Neben einer ganzen Reihe von Vorhaben, wurde auch die geplante Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie zum 1.1.2026 bekräftigt.

Vertreterinnen und Vertreter aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Südtirol diskutierten aktuelle Herausforderungen und Strategien für die Zukunft des Hotel- und Gastgewerbes.

Das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern hat noch nicht alle Folgen der Corona-Krise überwunden und kämpft aktuell mit der schwachen Konjunktur. Da kommt eine zusätzliche Tourismusabgabe höchst ungelegen.

Eine Mehrheit der Arbeitnehmer in Deutschland hat sich für die Einführung einer Wochenarbeitszeit ausgesprochen. In einer Yougov-Umfrage für die Deutsche Presse-Agentur befürworteten 38 Prozent der Befragten die Pläne der Bundesregierung, eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit einzuführen.

Eine Abgabe auf Einwegbecher und Essensschachteln nach Tübinger Vorbild - das fanden bayerische Städte im Kampf gegen Müll interessant. Die Absage der Staatsregierung stößt nicht nur ihnen nun sauer auf.

Die Bayerische Staatsregierung hat heute klargestellt, dass bayerische Kommunen keine eigenständige Verpackungssteuer auf Einweggeschirr erheben dürfen. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt diese Entscheidung.

Wirte, Schausteller und Vereine haben in Bayern künftig weniger bürokratischen Aufwand durch das Gaststättenrecht. Künftig gilt ein Antrag auf Gestattung als genehmigt, wenn die zuständige Kommune binnen einer Frist keine Beanstandungen erhebt.