Corona-Infizierte in Bayern und Baden-Württemberg müssen sich von diesem Mittwoch (16.11.) an nicht länger in Isolation begeben. «An die Stelle der Isolationspflicht treten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete», sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Dienstag. Für sie gälten fortan unter anderem eine Maskenpflicht sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote etwa in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.
Im benachbarten Baden-Württemberg gilt für Infizierte künftig ebenfalls eine fünftägige Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung, wie das Gesundheitsministerium in Stuttgart am Dienstag mitteilte. «Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen», sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne).
Über die Aufhebung der Isolationspflicht sowie die neuen Schutzmaßnahmen sei in Rücksprache mit Experten entschieden worden, sagte Holetschek. «Klar ist: Wir lassen der Pandemie keinen freien Lauf.» Die neuen Regelungen seien eine Balance zwischen Eigenverantwortung und dem Schutz vulnerabler Personengruppen.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Regelungen als «widersprüchlich» und «chaotisch». Von einem Infektionsschutz für vulnerable Gruppen könne nicht die Rede sein. Vertreter der bayerischen Lehrerverbände forderten am Dienstag klare und umsetzbare Regeln sowie eine klare Definition dazu, was «krank» oder «ansteckend» bedeute. Das Gesundheits- und das Kultusministerium in München hatten zuvor den Grundsatz bekannt gegeben: «Wer krank ist, geht nicht in die Schule.»
Der Wirtschaftsbeirat Bayern nannte das Ende der Isolationspflicht hingegen einen «richtigen Schritt zur richtigen Zeit».
Die beiden Länder sowie Hessen und Schleswig-Holstein hatten vergangene Woche «zeitnah» neue Regelungen angekündigt. Hessen ließ den genauen Zeitpunkt für diesen Schritt noch offen. In Schleswig-Holstein entfällt die Isolationspflicht voraussichtlich am Donnerstag. (dpa)